Ein Glas Milch
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Neue Milchgüteverordnung gilt ab 1. Juli 2021

Termin zum In-Kraft-Treten der novellierten Rohmilchgüteverordnung steht fest

28.01.2021 | Der Bundesrat hat die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ einstimmig verabschiedet. Zum 1. Juli 2021 tritt sie in Kraft. .Grundsätzlich werden die bisherigen Elemente des alten Güterechts weitergeführt. Für Landwirte ändert sich mit In-Kraft-Treten der Verordnung nur wenig...

Nach jahrelanger Verzögerung der Novellierung der Milchgüteverordnung wurde am 18. Dezember 2020 die „Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts“ (RohmilchGütV) im Bundesrat von den Ländern einstimmig verabschiedet. Auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. Januar 2021 folgt nun eine Übergangszeit von 6 Monaten. Somit tritt die neue RohmilchgütV zum 1. Juli 2021 in Kraft.

In der Verordnung werden grundsätzlich die bisherigen Elemente des alten Güterechts weiter geführt. Neu wird unter anderem eine bundeseinheitlichere Umsetzung sein, wobei die Verantwortung der Umsetzung fast ausschließlich beim Abnehmer liegen wird. Eine stärkere Bedeutung wird auf der Prüfung auf Hemmstoffe liegen. Hierbei wird insbesondere den Anforderungen des EU-Lebensmittelhygienerechts Rechnung getragen.


Durch die Einführung des „BRT hi-sense“ für Hemmstoffnachweise in der Milch im Juli 2020 ist Bayern diesbezüglich bereits gut vorbereitet. Nach Informationen des Milchprüfring Bayern e.V. liegen die Hemmstoffbefunde selbst nach Einführung des „BRT hi-sense“ auf einem sehr niedrigen und mit dem Vorjahr vergleichbaren Niveau. Dies ist ein deutliches Lob an die Erzeuger und beweist im Umgang mit Antibiotika eine gute landwirtschaftliche Praxis.

Für den Landwirt wird sich mit In-Kraft-Treten der Verordnung nicht allzu viel ändern. Über nähere Details wird der BBV in den kommenden Monaten informieren.