Ein noch grünes Feld mit Gerste
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In der neuen EU-Ökoverordnung bleiben Fragen zum Umgang mit Funden von unerwünschten Stoffen offen - was erhebliche Konsequenzen für Ökobetriebe bedeuten kann.

Friedliche Koexistenz in Gefahr

Bauernverband in Sorge: EU-Ökoverordnung lässt wichtige Fragen offen

23.11.2017 | Der BBV ist in großer Sorge. In Brüssel wird die Verabschiedung der Revision der EU-Ökoverordnung auf den Weg gebracht, ohne dass wichtige offene Fragen zufriedenstellend und verbindlich geklärt werden konnten.

Am Montag hat der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL), das zuständige Arbeitsgremium des EU-Agrarrates, mit knapper Mehrheit der Revision zugestimmt. Deutschland hat sich enthalten. Und am Mittwoch hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments ebenfalls zugestimmt. Das Problem ist, dass in den Gesetzestexten wichtige Fragen zum Umgang mit Funden von unerwünschten Stoffen offen bleiben. Ohne verlässliche Regelungen drohen jedoch umfassende und langwierige Warensperrungen und damit erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für betroffene Ökobetriebe.

Außerdem steht gerade in kleinstrukturierten Regionen wie Bayern die Koexistenz zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben und damit der Friede in unseren Dörfern auf dem Spiel. Der Bauernverband hat sich daher seit dem im Juni vereinbarten politischen Grundsatzkompromiss zur Revision massiv dafür eingesetzt, dass die detaillierten Gesetzestexte die noch offenen Fragen belastbar klären. Dies ist bis jetzt aber leider nicht erfolgt.
 
Daher hatte BBV-Präsident Heidl auch vor den jetzt erfolgten Abstimmungen in Brüssel sowohl Bundesminister Schmidt, als auch die bayerischen Europaabgeordneten Manfred Weber und Albert Deß aufgefordert, eine Verschiebung der Abstimmungen zu bewirken oder die Revision abzulehnen.