Position: Koexistenz zwischen öko und konventionell sicherstellen
Position der BBV-Landesversammlung zur Revision der EU-Öko-Verordnung
In Brüssel wurde vergangene Woche die Entscheidung zur Revision der EU-Öko-Verordnung auf den Weg gebracht. Am Montag (20.11.) hat der Sonderausschuss Land-wirtschaft (SAL) des EU-Agrarrates mit knapper Mehrheit der Revision zugestimmt. Deutschland hat sich enthalten. Am Mittwoch (22.11.) hat der Agrarausschuss des Euro-päischen Parlaments ebenfalls zugestimmt. Zur endgültigen offiziellen Verabschiedung sind nun noch das Votum des EU-Agrarrates und des Plenums des Europäischen Parla-ments nötig. Der EU-Agrarrat soll noch im Dezember abstimmen, das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich erst im Frühjahr 2018.
Die BBV-Landesversammlung ist sehr besorgt, da wichtige offene Fragen nicht zufriedenstellend und verbindlich geklärt werden konnten. Insbesondere geht es um den Umgang mit Funden von unerwünschten Stoffen, zum Beispiel Spuren von Pflanzenschutzmitteln. Hier ist in dem neuen Gesetzestext vorgesehen, die bis jetzt geltende Formulierung „Verbot unzulässiger Anwendung“ durch den Begriff „Präsenz“ unerwünschter Stoffe zu ersetzen. Damit würden Ökolandwirte für Rückstandsfunde außerhalb ihrer Verantwortung haftbar gemacht werden. Sofortige umfassende und langwierige Warensperrungen und damit erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für betroffene Öko-Betriebe wären die Folge. Außerdem würde gerade in kleinstrukturierten Regionen wie Bayern die Koexistenz zwischen ökologisch und konventionell wirtschaftenden Betrieben und damit der Friede in unseren Dörfern aufs Spiel gesetzt werden.
Der BBV hat sich daher seit dem im Juni im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Agrarrat und Europäischem Parlament vereinbarten politischen Grundsatzkompromiss massiv dafür eingesetzt, in den detaillierten Gesetzestexten die noch offenen Fragen belastbar zu klären. Dies ist leider bisher nicht erfolgt. Der BBV fordert dies nach wie vor ein. Falls EU-Agrarrat und Europäisches Parlament ebenfalls ohne weitere Änderungen zustimmen, müssen zumindest in der noch anstehenden Umsetzung die noch offenen Fragen so geklärt werden, dass die Koexistenz sichergestellt und sinnlose neue Bürokratie vermieden wird. Hier stehen dann sowohl die EU Kommission bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen und von Verwaltungsrichtlinien als auch die Verwaltungen auf Bundes- und Landesebene in der Verantwortung.
Neben den kritischen Punkten enthält die Revision auch einige positive Aspekte. Wichtig vor allem für Schweine- und Geflügelhalter ist die Verlängerung der Ausnahme zum Einsatz von fünf Prozent konventionellen Eiweißfuttermitteln für junge Monogaster. Die Verordnung könnte auch mehr Vielfalt bei Öko-Saatgut bringen. So können zum Beispiel alte Landsorten leichter vermarktet werden, die bisher wegen ihrer Heterogenität nur in kleinen Mengen gehandelt werden dürfen.