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Achtung: Niedrigere Grenzwerte!
Handlungsempfehlungen gegen Mutterkorn
06.08.2024 | Im Zuge der Absenkung der gesetzlichen Grenzwerte für Ergotalkaloide bzw. Mutterkorn-Sklerotien hat der Bayerische Bauernverband in Kooperation mit dem Bayerischen Müllerbund, der LfL und den Landhandelsverbänden einen neuen Flyer mit Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Mutterkorn veröffentlicht.
Mutterkorn (Claviceps purpurea) ist ein Pilz, der Getreide und Gräser befällt und toxische Stoffwechselprodukte (Ergotalkaloide) produziert. Diese können zu gesundheitlichen Schäden führen. Daher wurden am 01. Juli 2024 neue Höchstwerte für Mutterkorngehalte und Ergotalkaloide in der EU-Verordnung 2023/915 festgelegt.
Die neuen Höchstwerte
- Für Mahlerzeugnisse aus Dinkel wird der Ergotalkaloid-Höchstgehalt auf 50 μg/kg abgesenkt.
- Für Mahlerzeugnisse aus Weizen wird der Ergotalkaloid-Höchstgehalt zum 1. Juli 2028 auf 50 μg/kg abgesenkt.
- Für Mahlerzeugnisse aus Roggen und Roggen für Endverbraucher wird der Ergotalkaloid-Höchstgehalt zum 1. Juli 2028 auf 250 μg/kg abgesenkt.
- Absenkung des Höchstgehalts für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeiteten Roggenkörnern auf 0,2 g/kg bzw. auf 0,02 % ab 1. Juli 2025.