Änderungen bei Notfallzulassungen im Obstbau: Anwendung ab 2025 nur mit Verbandsmitgliedschaft
Nur Mitglieder im Bayerischen Erwerbsobstbauverband dürfen „53er“-Notfallmittel anwenden
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab 2025 müssen deutsche Obstbaubetriebe Mitglied im jeweiligen Landesverband sein, um Notfallmittel zu verwenden. In Bayern ist das der Bayerische Erwerbsobstbau Verband.
- Ohne Mitgliedschaft sind die Mittel unzulässig und die Früchte nicht verkehrsfähig
- Interessierte können sich unter obst-gartenbau@bayerischerbauernverband.de melden
Im Zuge der zunehmenden Herausforderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für den Obstbau hat die Bundesfachgruppe Obstbau entschieden, dass ab dem 1. Januar 2025 Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Notfallsituationen gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausschließlich für Mitglieder der Landesverbände gestellt werden. In Bayern ist der zuständige Landesverband der Bayerische Erwerbsobstbauverband e. V. Obstbaubetriebe, die diese Mittel einsetzen wollen, müssen mit Fläche im Verband gemeldet sein.
Die Zulassungen haben sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft, vor allem in Bezug auf die Dokumentation der Flächen und die Notwendigkeit zur Durchführung von Grundwassermonitoring. Wer diese Mittel anwenden möchte, muss daher nun nachweisen, dass er im Bayerischen Erwerbsobstbauverband als Mitglied gemeldet ist. Ohne Mitgliedschaft gelten die Notfallmittel als unzulässig und die behandelten Früchte als nicht verkehrsfähig.
Diese Änderung betrifft ausschließlich die Anträge, die ab 2025 gestellt werden. Wir bitten Sie, diese Information an alle Obstbaubetriebe weiterzugeben. Betriebe, die noch nicht Mitglied im Bayerischen Erwerbsobstbauverband sind oder über korporative Mitglieder wie z. B. EZG Lindau oder EG Igensdorf gemeldet sind, können sich über die E-Mail-Adresse obst-gartenbau@bayerischerbauernverband.de melden. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und die Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter www.bayerische-obstbauern.de.