Weizen
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Ernteguturteil: Bauernverband und Agrarhandel einigen sich

Gemeinsame Erklärung der Verbände steht rechtzeitig vor der Ernte

02.07.2024 | Die Ernte der Wintergerste hat begonnen, und mit ihr steigt die Verunsicherung unter den Landwirten. Grund dafür sind Forderungen des Landhandels, die teilweise mit Regressverpflichtungen einhergehen. Bereits vor Wochen hat der Bayerische Bauernverband im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt darauf hingewiesen und den Landwirten empfohlen, weder die Plattform der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) noch regressbehaftete Erklärungen des Landhandels zu unterschreiben.

Nach intensiven Diskussionen auf Bundesebene haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Bundesverband Agrarhandel (DAH) nun auf eine gemeinsame Position geeinigt, die im Wesentlichen auch die Position des Bayerischen Bauernverbands widerspiegelt:

  1. Einhaltung sortenschutzrechtlicher Verpflichtungen:
    Die Grundvoraussetzung für die Nutzung von Saatgut ist die Einhaltung sortenschutzrechtlicher Verpflichtungen. Der Nachbau muss ordnungsgemäß und fristgerecht erklärt werden.
  2. Ablehnung unverhältnismäßiger Bürokratie:
    Bürokratische Maßnahmen, die nicht durch das sogenannte Ernteguturteil (BGH-Urteil vom 28.11.2023 Az.: XZR 70/22) gedeckt sind, werden abgelehnt. Dies soll den administrativen Aufwand für die Landwirte reduzieren.
  3. Verpflichtung des Handels zur Erkundigung:
      Der Handel ist gemäß dem Ernteguturteil verpflichtet, sich bei der Landwirtschaft zu erkundigen, ob die sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Die Landwirte geben im Gegenzug eine entsprechende Erklärung ab.
  4. Finanzielle Konsequenzen bei falschen Erklärungen:
     Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falsch abgegebene Erklärungen zu finanziellen Konsequenzen führen können. Landwirte müssen daher  sorgfältig und wahrheitsgemäß ihre Angaben machen.
  5. Ablehnung der geplanten STV-Plattform:
    Die aktuell vorgestellte Form der STV-Plattform wird abgelehnt. Die Verbände sehen in der Plattform keine praktikable Lösung für die bestehenden Probleme.
  6.  Keine vorab unterschriebenen Regressverpflichtungen:
    Landwirte sollen im Voraus keine Regressverpflichtungen unterschreiben. Bei Streitfällen wird stattdessen eine partnerschaftliche Lösung im Gespräch gesucht.

Diese gemeinsame Position der Verbände ist eine Richtschnur, an der sich der Landhandel und die Landwirte für die anstehende Ernte orientieren können. Beide sind aufgerufen, sich an die Empfehlungen zu halten und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen.