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FAL-BY: Meldungen „Mindesttätigkeit“ bis spätestens 15.11. erledigen!
Antragsflächen aus Mehrfachantrag 2024
16.10.2024 | Aktuell können manche Landwirtschaftsbetriebe eine Aufgabe in FAL-BY gemeldet bekommen. Dies ist der Fall, wenn die Erledigung der Mindesttätigkeit auf einer Antragsfläche des Mehrfachantrags unklar oder noch nicht erfolgt ist. Klärungen sind bis spätestens 15. November 2024 zu erledigen.
Die Klärung kann direkt mit der FAL-BY-App erledigt werden:
- Wenn aus der diesjährigen Befliegung in iBALIS auf einem aktuellen Luftbild das Mähen ersichtlich ist oder auf dem Bild Mähschwaden zu erkennen sind, dann kann der Landwirt zum dem jeweiligen Feldstück über die FAL-BY-App unter "Bemerkungen" darauf hinweisen und über die FAL-BY-App dies zurückmelden.
- Ansonsten kann es über zwei Fotos zu der betreffenden Fläche in der FAL-BY-App abgeklärt werden, indem mit diesen Fotos die Aufgabe erledigt wird.
- Zudem könnte ein betroffener Landwirt sich auch bei iBALIS mit Betriebsnummer und PIN anmelden und sich dann über den Aufrufpunkt "Mitteilung erfassen" mit einer plausiblen Erklärung zur zum Beispiel durchgeführten Schnittnutzung eines Dauergrünlands bei seinem Landwirtschaftsamt zurückmelden. Dort kann eine glaubwürdige Sachdarstellung auch für die Klärung der FAL-BY-Meldung akzeptiert werden oder man erhält die Rückantwort, dass die Klärung mit der Aufnahme (Fotos über FAL-BY zum aktuellen Stand) zu den betreffenden Flächen zu erledigen ist.