Apfelplantage
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Förderung zur Bekämpfung von Wicklerarten im Obst- und Weinbau

Antragstellung bis 31. März 2022

23.03.2022 | Ab diesem Jahr können auch Obstbauflächen in Bayern für das Verwirrverfahren gegen Wicklerarten im Obstbau gefördert werden. Die Förderung beträgt für Obstflächen 130 €/ha, für Weinbauflächen 110 €/ha.
Die Beantragung für Wein- und Obstbaubetriebe erfolgt über die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Exemplarische Eckpunkte im Förderprogramm, Bereich Obstbau:

  • Antragstellung bis max. 31.3.2022 bei der LWG (Fehlende Dokumente können bis 30.4.2022 nachgereicht werden)
  • Zusammenhängende Mindestfläche 1 ha
  • Förderung der zurzeit zugelassenen Verwirrverfahren im Obstbau
  • Förderhöhe 130 €/ha/a
  • Einsatz von chemisch-synthetischen Mitteln gegen den selben Schaderreger sind grundsätzlich nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann die Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden von der zuständigen Behörde (AELF) zugelassen werden.
  • Förderdauer: 5 Jahre

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie hier. Ansprechpartner ist Peter Wolter: peter.wolter@lwg.bayern.de, Tel.  0931 9801-3521.

Peter Wolter wickelt das Antragsverfahren im Weinbau bereits seit mehreren Jahren ab und wird die Bearbeitung auch im Obstbau übernehmen. Bei Fragen können Sie oder interessierte Betriebe sich gern an ihn wenden.