Position: Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!
EU-Biopatentrichtlinie muss dringend angepasst werden
Davor hatte das EPA bereits im September das „Brokkoli-Patent“ durchgewunken. Diese Entscheidungen sind aus Sicht des Bayerischen Bauernverbandes völlig unverständlich und nicht tragbar. Deshalb wiederholt und bekräftigt der Bayerische Bauernverband hiermit seine ablehnende Position zu Patenten auf Pflanzen und Tiere.
Ermöglicht werden solche „Biopatente“ durch die Auslegung der EU Biopatentrichtlinie von 1998 durch das Europäische Patentamt. Dieses hatte zwar bereits 2013 entschieden, dass „im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“, die auf Kreuzung und Selektion beruhen, nicht patentierbar sind. Trotzdem erteilt diese Organisation nun Patente auf die daraus gewonnenen Pflanzen. Das ist zum einen widersinnig und zum anderen bei der damaligen Verabschiedung der EU-Biopatentrichtlinie nicht gewollt gewesen. Auch in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion werden Biopatente mehrheitlich abgelehnt.
Stattdessen hat sich bei der Züchtung das „Open Source“-System bewährt. Das bedeutet, dass genetische Ressourcen frei verfügbar sind. Diese Regelung verspricht und ermöglicht einen schnellen Züchtungsfortschritt, sichert den Erhalt unserer mittelständisch geprägten Züchterlandschaft und rüstet bayerische Landwirte für die Herausforderungen des Klimawandels.
Der Bayerische Bauernverband lehnt Patente auf Pflanzen und Tiere strikt ab. Die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Patentamtes zeigen deutlich, dass die EU-Richtlinie für Biopatente dringend nach dem Vorbild des deutschen Patentrechtes überarbeitet werden muss. Es ist notwendig, dass die EU-Biopatentrichtlinie konkretisiert und darin ein klares Verbot für Patente auf Pflanzen und Tiere aufgenommen wird – schließlich ist das Patentrecht für technische Erfindungen gemacht. Für die Pflanzenzüchtung bietet das Sortenschutzrecht zusammen mit dem Privileg für Züchter- und Landwirte geeignete Regelungen.
Da dieser Prozess Zeit in Anspruch nehmen wird, ist es zudem kurzfristig notwendig, dass die EU-Kommission eine Auslegungsempfehlung der Biopatentrichtlinie verfasst. Da dem Europäischen Patentamt bereits zahlreiche Anträge auf Biopatente vorliegen, kann nur so verhindert werden, dass weitere Biopatente erteilt werden.