Steuersenkung für Dürreversicherung
Versicherungssteuer für Dürre auf 0,03 Prozent gesenkt
Dies war eine langjährige Forderung der Bauernverbände und wird nun rückwirkend zum 01. Januar 2020 umgesetzt. Formal muss noch der Bundesrat zustimmen, wovon auszugehen ist.
Damit werden Dürre-Versicherungen günstiger und können sich auch leichter am Markt etablieren. Weiter beobachtet werden muss, ob die Steuersenkung für attraktive Policen ausreicht. Die von der Politik ins Spiel gebrachte Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ist vor allem auch besondere Risikosituationen zu prüfen und braucht frisches Geld. Eine Mitfinanzierung von Versicherungen darf aber nicht zu Lasten bewährter Risikoinstrumente gehen, zu denen auch die EU-Direktzahlungen an jeden einzelnen Landwirt zählen.
Die Forderung nach einer Risikoausgleichsrücklage hält der Bauernverband in diesem Zusammenhang weiter aufrecht. Die Agrarökonomen, wie Prof. Norbert Hirschauer von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Prof. Oliver Mußhoff von der Georg-August-Universität Göttingen präferieren laut Bundesinformationszentrum Landwirtschaft eine steuervergünstigte Rücklagenbildung, für die allerdings noch zentrale Voraussetzungen in Deutschland zu schaffen wären.