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Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Landwirte
Für das Jahr 2023 kann jetzt ein Ausgleich beantragt werden
03.04.2023 | Von den hohen Energiepreisen sind vor allem Gemüse-/Gartenbaubetriebe sowie Geflügel- und Schweinehalter betroffen. Für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 können betroffene Betriebe über die bayerische Energie-Härtefallhilfe einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern beantragen. Die Antragsfrist läuft bis zum 30. September 2023.
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