Blauzunge: Nur Impfung sichert Vermarktung
BBV und LBR rufen zu Impfung auf
Der größte Teil des im Westen Bayerns bestehenden Blauzungen-Sperrgebietes geht auf einen am 20.2.2019 festgestellten Fall der Blauzungenkrankheit östlich von Stuttgart zurück. Die auf Grund dieses Falles geltenden Beschränkungen können frühestens zwei Jahre später, also im Februar 2021, aufgehoben werden – wenn keine neuen Fälle dazukommen und sich die Behörden auf eine stufenweise Aufhebung des Sperrgebietes verständigen.
Bis es soweit ist, unterliegen Rinder inklusive Kälber aus dem Sperrgebiet den bekannten Beschränkungen und Auflagen in der Vermarktung. So können Rinder ohne ausreichenden Impfschutz sowie deren Kälber nur innerhalb des Sperrgebietes vermarktet werden. Genauere Informationen zu den Handelsbeschränkungen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgeführt.
Daher ist es für Rinderhalter im Sperrgebiet nach wie vor entscheidend, dass die Rinder bzw. die Mütter der Kälber gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind. BBV und LBR appellieren daher: Bitte denken Sie daher unbedingt an die rechtzeitige Impfung bzw. an die jährliche Wiederholungsimpfung. Der jüngste Blauzungenfall in Luxemburg Anfang September unterstreicht diese Notwendigkeit.