Blauzungenvirus auf dem Vormarsch
BBV-Milchpräsident Köninger appelliert an die Rinderhalter
Ende August waren BBV-Präsident Günther Felßner und BBV-Milchpräsident Peter Köninger auf Einladung des Kreislandvolkverbands Wesermarsch in den Milchviehregionen Friesland und Wesermarsch zu Besuch. Neben politisch relevanten Themen, wie die Nutzung von Moorregionen, war dort der extreme Ausbruch der Blauzungenkrankheit ein bestimmendes Thema. „Die Berichte der Milcherzeuger über die Folgen der Erkrankung waren erschütternd“, sagte Peter Köninger. Demnach verzeichnen Betriebe dort Tierverluste von bis zu fünf Prozent sowie ein Drittel gleichzeitig erkrankter Kühe und einem Milchrückgang beim Einzeltier auf Null, was weitere Tierabgänge zur Folge hat.
Peter Köninger appelliert daher an die Rinderhalter in Bayern: „Die Situation bei der Blauzungenkrankheit in Deutschland erfordert von jedem Rinderhalter jetzt eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Impfung. Daher empfehle ich jedem Betriebsleiter, dies mit seinem Hoftierarzt sehr sorgsam zu analysieren.“
Nach Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit ist eine Impfung gegen das Blauzungenvirus im Moment der einzig verfügbare Schutz der Tiere gegen die Krankheit. Eine frühzeitige Impfung, um die Tiere vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen oder um Todesfälle zu vermeiden, wäre demnach in jedem Fall sinnvoll.
Aktuell ist in Deutschland die Anwendung von drei Impfstoffen gestattet. Eine Zulassung gibt es derzeit jedoch nicht. Die Tierseuchenkasse Bayern e. V. gewährt einen Zuschuss von 1 Euro je nachgewiesener Impfung bei Schafen und Rindern.
Das Friedrich-Loeffeler-Institut sowie die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin raten zu einer frühzeitigen Impfung der Tiere, da es bis zu fünf Wochen dauern kann, bis die Tiere vollständig grundimmunisiert sind. Aus den Niederlanden wird von einer guten Verträglichkeit der Impfung berichtet. Wichtig wäre, dass die Tiere zum Zeitpunkt der Impfung gesund sind.
Verbringungen in BTV-freie Mitgliedsstaaten sind bis zur Zulassung der Impfstoffe nur möglich, wenn die Tiere die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedslandes erfüllen. Die einzelnen Bedingungen hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage (europa.eu) veröffentlicht. Hierzu gelangen Sie auch über die Webseite des BBV. Für die für Bayern wichtigen und nahegelegenen BTV-freien Länder Tschechien sowie Österreich wurden bisher noch keine Verbringungsregeln veröffentlicht.
Alle aktuellen Infos zur Blauzunge finden Sie auf unserer Webseite unter:
www.BayerischerBauernVerband.de/Blauzunge