Sauenstall
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Bundesprogramm Stallumbau wird verlängert

Bauernverband hatte sich dafür eingesetzt

24.03.2021 | Die Fristen für Antrag und Umsetzung von Bauvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms Stallumbau werden auf Druck des Bauernverbandes verlängert.

Anträge sauenhaltender Betriebe sind nun bis zum 30.09.2021 und die Umsetzung bis Ende 2022 möglich.

Um die Belastungen für die Sauenhaltung aufgrund der letzten Juli beschlossenen Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung für Deckzentrum und Abferkelbereich abzufedern, hatte die Bundesregierung aus dem Corona-Konjunkturpaket 300 Mio. Euro für ein Bundesprogramm Stallumbau zur Verfügung gestellt. Im September 2020 waren dann die Förderrichtlinien erlassen worden, die jedoch eine Antragstellung nur bis zum 15.3.2021 und eine Umsetzung bis Ende 2021 vorsahen. Dies hatte zu großem Unverständnis und Kritik geführt.

Aktuell hat das BMEL nun verkündet, dass die Antragstellung bis Ende September 2021 und die Umsetzung bis Ende 2022 verlängert werden. Die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. Höchstgrenze 500.000 € / Betrieb und Investitionsvorhaben; keine Aufstockung) bleiben unverändert.  Die Änderung der Förderrichtlinie liegt zurzeit bei der EU-Kommission zur Prüfung und wird voraussichtlich Ende März im Bundesanzeiger veröffentlicht.

DBV und BBV hatten die viel zu kurzen Fristen für Antrag und Umsetzung massiv kritisiert und eine deutliche Verlängerung gefordert. Nun hat das BMEL dem Rechnung getragen und die Fristen verlängert.

 

16.09.2020: Vorgaben zu Platz und Aktivitätsbereichen einhalten

Das Bundesprogramm Stallumbau unterstützt die kurzfristige Umsetzung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese legt Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen fest: Bei der Gruppenhaltung müssen ab dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung für jede Muttersau mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Buchten müssen in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden; außerdem sind Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Abferkelbuchten müssen eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern haben und die Sauen müssen sich frei bewegen sowie ungehindert umdrehen können.
 
Das BMEL hat die BLE mit der Umsetzung des Bundesprogramms Stallumbau beauftragt. Das Bundesprogramm ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Für die Förderung des Stallumbaus sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 eingeplant.

Direkte Auskunft erhalten Sie unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de.