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Bundesrat beschließt Änderung der Tierschutztransportverordnung
Kälber dürfen nur noch ab einem Alter von über 28 Tagen transportiert werden
14.07.2021 | Neben der Begrenzung des Transports an heißen Tagen hat der Bundesrat kurzfristig auch einen Antrag zum Kälbertransport erst über 28 Tagen Lebensalter der Kälber aufgenommen und beschlossen. Erfahren Sie hier, wie die Änderungen der Tierschutztransportverordnung aussehen.
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