Rinder in einem großen, luftigen Stall
© BBV

CC-Kontrollen: Möglichkeit der Vorankündigung nutzen

Umweltministerin grenzt Haupterwerbsbetriebe aus

08.03.2018 | Bayerns Umweltministerin Scharf hat Bauernpräsident Heidl Schreiben mitgeteilt, dass nun doch eine Vorankündigung von Cross-Compliance-Kontrollen möglich ist. Dies hat sie aufgrund eines Schreibens der EU-Kommission an das Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch auf Nebenerwerbslandwirte eingeschränkt.

Zugangsbeschränkung

Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.

oder