Rinderstall
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EU-Pläne gefährden bäuerliche Tierhaltung

BBV kritisiert: Industrieemissionsrichtlinie soll ausgeweitet werden

11.05.2022 | Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie, 2010/75/EU) ist das zentrale Regelwerk des Emissionsschutzes in Europa. Die EU-Kommission will die Richtlinie überarbeiten und hat einen Entwurf vorgelegt - mit enormen Folgen für die bäuerliche Tierhaltung, kritisiert der Bayerische Bauernverband.

In der Industrieemissionsrichtlinie wird die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von europaweit ca. 52.000 Industrieanlagen betrachtet. Dabei werden sämtliche Emissionen in Luft und Abwasser, aber auch Lärm, Abfälle und Einflüsse auf den Boden miteinbezogen. Zusätzlich sind in der IE-Richtlinie Anforderungen an die Energieeffizienz und zur Verhinderung von Unfällen gestellt. Die Industrieemissions-Richtlinie gilt, anders als der Name vermuten lässt, auch für landwirtschaftliche Betriebe. Rechtlich bindend ist erst die Umsetzung ins nationale Recht.

In dem vor Kurzem vorgelegten Entwurf für eine Überarbeitung schlägt die EU-Kommission eine enorme Ausweitung des Anwendungsbereichs insbesondere bei Tierhaltungen vor. Unter anderem sollen in Zukunft alle Tierhalter ab 150 „livestock units“ einbezogen werden. Dieser Wert setzt zum Beispiel bei Mastschweinen dann 0,3 Großvieheinheiten (GV) anstelle von üblichen 0,13 GV an. Somit wären Ställe ab 500 Schweinemastplätzen betroffen. Zudem wurde die Rinderhaltung komplett neu mit aufgenommen, was Milchviehbetriebe ab 100 Kühen plus Nachzucht betreffen würde.

„Die Politik, gerade das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen hier sofort die EU-Vorschläge korrigieren“, fordert Bauernpräsident Walter Heidl. „Wenn die Tierhaltung von bäuerlichen Familienbetrieben Ziel der Politik in Brüssel und auch in Berlin ist, dann müssen die Bundesregierung und auch die bayerischen Europaabgeordneten hier substanzielle Korrekturen am Entwurf der EU-Kommission durchsetzen“, sagt Heidl.

Die Industrieemissionsrichtlinie hat das Ziel, die Ammoniak- und Methanemissionen zu senken, wobei hier im Entwurf noch keine Techniken festgelegt sind, da die Auswahl und Festlegung der „bestverfügbaren Technik“ (BVT) durch die Mitgliedsstaaten erfolgt. Hier ist mit immensen Kosten für die Nachrüstung der Ställe zu rechnen, die teilweise nicht umsetzbar sind oder wirtschaftlich nicht gestemmt werden können. Gleichzeitig widersprechen die neuen Regeln den Zielen für mehr Tierwohl durch Offenställe mit mehr Platz für Tiere. „Diese Widersprüche muss nun die EU-Kommission in der Überarbeitung des Vorschlages auflösen“, sagt Präsident Heidl.