Ferkelkastration
Betäubungslose Kastration seit 1. Januar 2021 verboten
Bauernverband bringt sich konstruktiv ein
Wegen der Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 sollte die Ferkelkastration in Deutschland ursprünglich ab 2019 nur noch unter Betäubung oder wirksamer Schmerzausschaltung erlaubt sein. Mit der Änderung des Tierschutzgesetztes 2018 wurde diese Frist bis Ende 2020 verlängert. Die Gabe eines kastrationsbegleitenden Schmerzmittels ist bereits seit 2019 Verpflichtung.
Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen wurde und wird viel diskutiert. Das Thema ist von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunft unserer Schweinehaltung.
Die Bundesregierung sah in ihrem Bericht vom Dezember 2016 drei Verfahren vor, die möglich sein sollten
- Ebermast
- Immunokastration
- Kastration unter Narkose
Für den BBV stellten diese Verfahren keine zufriedenstellenden Lösungensansätze dar, da jede der Methoden andere Nachteile in sich trägt.
Daher hat der BBV bis zuletzt nachdrücklich für den sog. Vierten Weg, die Kastration unter örtlicher Betäubung / Lokalanästhesie gekämpft. Da im Moment Studienergebnisse zur ausreichenden Wirksamkeit der Lokalanästhesie noch ausstehen, steht diese Methode ab dem 1. Januar 2021 aber leider nicht zur Verfügung. Der BBV setzt sich allerdings weiterhin nach Kräften für die örtliche Betäubung ein, da diese auch im Ausland erfolgreich eingesetzt wird. Zudem laufen noch verschiedene Untersuchungen zur Wirksamkeit der lokalen Betäubung bei der Ferkelkastration bzw. zur Zulassung von Wirkstoffen. Und aus der tierärztlichen Praxis gibt es zudem viele positive Erfahrungen mit der lokalen Betäubung, auch im Rahmen des Praxisprojekts von Tierärzten auf ca. 100 Ferkelerzeugerbetrieben in Bayern und darüber hinaus.
Längerfristig fordert der BBV vom BMEL, die Zucht auf Spätreife zu unterstützen, um die Ferkelkastration und Verletzungen bei Mastebern auch bei den in Deutschland üblichen Mastendgewichten vollständig und nachhaltig zu vermeiden. Aufgabe für alle Ferkelerzeuger ist es nun, unter den bestehenden Methoden diejenige zu wählen, die am Betrieb am besten umsetzbar ist. Jeder Ferkelerzeuger sollte in Absprache mit seinem Tierarzt und seinem Vermarkter entscheiden, welches bzw. welche Verfahren angewendet werden können/sollen, und die Anwendung entsprechend vorbereiten.
Um Wettbewerbsverzerrungen durch die strengeren Vorgaben zu verhindern, unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration. So fördert das Ministerium etwa die Anschaffung von Narkosegeräten: Insgesamt wurden etwa 2.700 Förderanträge mit einem Volumen von rund 13,5 Millionen Euro bewilligt. Eine von Bundesministerin Klöckner vorgelegte Verordnung ermöglicht dabei die Durchführung der Vollnarkose mit dem Narkosemittel Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen. Voraussetzung dafür ist eine umfassende theoretische und praktische Schulung. Darüber hinaus ist das Ministerium in Sachen Vermarktung in kontinuierlichem Kontakt mit dem Schlacht- und Verarbeitungssektor sowie dem Einzelhandel. Unterstützt werden zudem Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Schweinehaltung.
Bundesministerin Klöckner hatte beim 4. Runden Tisch zur Ferkelkastration am 3. Juni 2020 erklärt, dass die Lokalanästhesie nach damaligem Kenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung im Sinne des Tierschutzgesetzes darstelle und somit auch bei Anwendung durch den Tierarzt zum 1. Januar 2021 die gesetzlichen Anforderungen nicht erfülle. Damit erteilte sie dem Anliegen von BBV-Präsident Heidl eine Absage, der sich im Mai an die Bundesministerin gewendet und sie aufgefordert hatte, zumindest die lokale Betäubung durch den Tierarzt auch nach dem 31. Dezember 2020 zu akzeptieren. Hintergrund für das Schreiben von Heidl war, dass es bei dem noch laufenden BMEL-Projekt zur Lokalanästhesie Corona-bedingt zu Verzögerungen gekommen und erste Zwischenergebnisse durchaus erfolgversprechend waren.
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Zahl der Betriebe in Bayern
Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik gab es nach den vorläufigen repräsentativen Ergebnissen der Schweinebestandserhebung zum 3. November 2020 rund 4.400 schweinehaltende Betriebe, die einen Mindestbestand von 50 Schweinen oder 10 Zuchtsauen aufwiesen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein eher leichter Rückgang um 2,5 Prozent (-100 Betriebe). Letztes Jahr betrug der Rückgang 6,1 Prozent (-300 Betriebe).