Impfung
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Geänderte Leistungen der Bayerischen Tierseuchenkasse

Änderungen beim Impfzuschuss gegen die Blauzungenkrankheit

22.01.2025 | Zum 01.01.2025 tritt eine Änderung des Zuschussverfahrens bei Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit in Kraft. Diese wird künftig nicht mehr an den Tierarzt, sondern an den Tierhalter direkt ausbezahlt.

Die Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK) unterstützt tierhaltende Betriebe in Bayern mit einem Zuschuss zur Blauzungenimpfung. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert diesen Zuschuss nun zusätzlich im Zeitraum vom 28. Oktober 2024 bis zum 31. Dezember 2025 in Höhe von 1€ je nachgewiesener Impfung für Rinder, Schafe, Ziegen und Neuweltkameliden. Außerdem erhöht die BTSK den Zuschuss für Rinder nochmals um 1 € rückwirkend ab dem 28. Oktober 2024.

Somit beträgt der Zuschuss zur Impfung gegen BTV-3 

  • für Rinder 3 €, 
  • für Schafe 2 € und 
  • für Ziegen und Neuweltkameliden 1 €.

Auch bei der Auszahlung der Zuschüsse gab es eine Veränderung. Diese werden bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2025 direkt an den Tierhalter oder die Tierhalterin ausbezahlt und nicht wie bislang an den Tierarzt oder die Tierärztin. 

Der BBV begrüßt, dass Tierhalter, die ihre Bestände präventiv vor Blauzunge schützen möchten, hier von Staat wie auch BTSK noch stärker unterstützt werden. Dafür hatte der BBV im Herbst mehrfach gegenüber der Politik geworben.