Halbjährliche Meldung fürs Antibiotikamonitoring
LQB erinnert: Meldung muss bis zum 13.7. bzw. bis 31.7. erfolgen!
Für Schweine haltende Betriebe, welche am QS-System teilnehmen, müssen für jedes Halbjahr entweder die Behandlungsbelege (Eingabe erfolgt durch Tierarzt) oder Informationen, dass keine Antibiotika verabreicht wurden (= sogenannte Nullmeldung), in der Antibiotikadatenbank vorliegen. Andernfalls kann kein Therapieindex errechnet werden, was zum Verlust der QS-Lieferberechtigung führt.
Für das erste Halbjahr 2022 mit dem Stichtag 31.07.2022 möchte die LQB erneut an eine vollständige Datenmeldung zur Berechnung des QS-Therapieindex erinnern. Vom 01.07.2022 bis spätestens den 31.07.2022 sind die Nullmeldungen für das 1. Halbjahr 2022 über www.qualifood.de einzugeben.
Tierhalter, die zur Meldung von Arzneimittelanwendungs- und -abgabebelegen verpflichtet sind, müssen künftig auch an die HIT-Datenbank melden, wenn sie in einem Kalenderhalbjahr keine Antibiotika angewendet haben. Diesen Betrieben bietet QS als Service an, auch die Nullmeldungen aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb QS in der Tierhaltererklärung der HIT-Datenbank zur Meldung berechtigt hat.
Nullmeldungen, die an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden sollen, müssen jeweils bis spätestens zum 13. Januar bzw. 13. Juli in der QS-Antibiotikadatenbank abgegeben werden müssen, um fristgerecht in der HIT-Datenbank vorzuliegen.
Eine Anleitung, wie die Nullmeldung über Qualifood zu hinterlegen ist, finden Sie unter www.qualifood.de in der Rubrik Info/Monitoringprogramme/QS-Antibiotikamonitoring mit dem Namen „QS-Antibiotikamonitoring über Qualifood“.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
LQB - Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH, Am Branden 6c, 85256 Vierkirchen
Tel.: 08139/936830, Fax: 08139/936857, info@lq-bayern.de