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Halbjahresmeldung zum QS-Antibiotikamonitoring
Meldungen am 31.01.2022 fällig
12.01.2022 | Um die Lieferberechtigung in das QS-System nicht zu verlieren, müssen für jedes Halbjahr die Behandlungsbelege (Eingabe erfolgt durch Tierarzt) oder eine sogenannte Nullmeldung, wenn keine Antibiotika verabreicht wurden, in der Antibiotikadatenbank vorliegen.
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