Informationen rund um das Thema Kälbertransporte
Umweltminister Glauber reagiert auf BBV-Forderung
Am 27. September tagte der Landesfachausschuss für Milch erstmals in einer hybriden Sitzung (Präsenz und online). Themen der Sitzung waren u. a. die Zukunft der Kälbertransporte, das Verbundprojekt „Nationales Tierwohl-Monitoring“ sowie die geplante Initiative Tierwohl (ITW) Rind.
Als Hauptreferent war Dr. Norbert Wirtz vom Bundesverband Rind und Schwein e.V. per Videokonferenz zugeschaltet. Mit der Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTV) und der damit verbundenen Erhöhung des Mindesttransportalters von Kälbern (von 14 auf 28 Tage) stellte Wirtz dem Ausschuss die möglichen Auswirkungen auf die Milchviehbetriebe vor. Er beschrieb u. a., dass die längere Haltung von Verkaufskälbern für Mehrkosten auf dem Milchviehbetrieb von 70 bis 75 Euro je Kalb sorgen würden und gab dem Ausschuss den Rat, sich schon jetzt mit dem Thema und möglichen Anpassungen im Herdenmanagement (bspw. gezieltes Fruchtbarkeitsmanagement) auseinanderzusetzen.
Wichtig: Aktuell ist noch keine Änderung der Gesetzgebung erfolgt und alle Transporte laufen weiter wie bisher! Mit Veröffentlichung der Verordnung im Bundesanzeiger gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr für das Verbot. Aktuell wird mit einer Veröffentlichung im November 2021 und einer Umsetzung in der Praxis Ende 2022 gerechnet. Die Übergangs-frist von einem Jahr wurde auch von Wirtz, schon allein aus Gründen der Erteilung von Baugenehmigungen, als deutlich zu kurz angesehen.
Das sagt der BBV: Für den Bayerischen Bauernverband ist die Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel und bedarf einer detaillierten Prüfung. Zudem wurde der Antrag zum Mindest-transportalter ohne das übliche Verfahren, z. B. einer Verbändeanhörung, behandelt und beschlossen. Präsident Heidl hat die zuständigen Bayerischen Ministerien dazu aufgefor-dert, sich gegen die Verkündung der TierSchTV in der vorliegenden Fassung auszusprechen und sich für Korrekturen einzusetzen.
Glauber: „Landwirtschaft und Verwaltung werden Herausforderung zum Wohle des Tierschutzes meistern“
Nachdem BBV-Präsident Heidl in einem Schreiben die zuständigen Ministerien dazu aufgefordert hatte, sich gegen die Verkündung der TierSchTV in der vorliegenden Fassung auszusprechen und für Korrekturen einzusetzen, antwortete der Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber ebenfalls mit einem Schreiben. So begrüße er den Beschluss des Bundesrates, dass Kälber künftig erst ab einem Alter von 28 Tagen transportiert werden dürfen. Die Zeit der einjährigen Übergangsfrist sollte dabei bestmöglich für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage genutzt werden und er sei davon überzeugt, dass es der Landwirtschaft und Verwaltung gemeinsam gelingen werde, diese Herausforderungen zum Wohl des Tierschutzes zu meistern.
Das sagt der BBV: BBV-Milchpräsident Günter Felßner äußert sich verärgert über die Antwort des Ministers: „Herr Glauber stellt die Herausforderungen als nichtig dar. Es wird hier über den deutlich zusätzlichen Aufwand an Kosten und Unterbringung vollkommen und mutwillig hinwegge-sehen. Das Bayerische Kabinett hat unter dem Votum von Minister Glauber der Änderung zugestimmt und muss jetzt auch Verantwortung für die Folgen übernehmen!“