Kälbchen im Iglu
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Kälbertransporte: Bayern fällt um

BBV zur Entscheidung des Bundesrats

07.07.2021 | Völlig überraschend hat der Bundesrat Ende Juni im Rahmen einer Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen, dass Kälber nur noch ab einem Alter von mindestens 28 Tagen statt bisher 14 Tagen transportiert werden dürfen.

Im Agrarausschuss des Bundesrats gab es noch eine stabile Mehrheit gegen diese Änderung. Dann allerdings schwenkten mehrere Bundesländer kurzfristig um und stimmten im Plenum für den Antrag, der aus Niedersachsen kam. Auch Bayern gehört dazu. Das Verbraucherschutzministerium machte sich für eine Zustimmung aus Bayern stark. Und das Bayerische Kabinett folgte diesem Votum.

Der Bayerische Bauernverband kritisiert scharf, dass Bayern zu diesem Bundesratsbeschluss beigetragen hat. Vor allem Milchviehbetriebe mit Kühen der Rassen Schwarzbunt und Braunvieh würden damit vor enorme Herausforderungen gestellt. Zusätzlichen Platz für die längere Verweildauer der Kälber zu schaffen, ist nicht ohne weiteres auf jedem Betrieb machbar. Und es werden zusätzliche Kosten verursacht, die wieder einmal allein die Betriebe zu zahlen haben. Hinzu kommt, dass eine viel zu kurze Übergangsfrist von nur einem Jahr festgelegt wurde.
Der Bauernverband hat sich in den letzten Monaten intensiv in die Diskussion zur Änderung der Tierschutztransportverordnung mit eingebracht.

Das Thema Mindestalter von Kälbern für den Transport wurde allerdings kurzfristig aufgenommen und ohne Verbändeanhörung entschieden. Dies ist nicht akzeptabel und stellt ein Verkündigungshindernis dar. Der Bauernverband fordert daher, dass Bundesministerin Klöckner die Verordnungsänderung stoppt.