Kälbchen im Iglu
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Kälbertransporte: Neueste Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene

Diskussion um höheres Mindesttransportalter

26.01.2022 | Der BBV setzt sich in der fortgeschrittenen Diskussion zur Erhöhung des Mindesttransportalters von Kälbern auf 28 Tage für eine Übergangsfrist von fünf Jahren ein. Niedersachsen hatte eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist auf drei Jahre gestartet.

Kälbertransporte auf nationaler Ebene

Am 01.01.2022 ist die neue Tierschutztransportverordnung in Kraft getreten, die nach einer einjährigen Übergangsfrist (ab 01.01.2023) ein Mindestalter von 28 Tagen für Kälbertransporte vorsieht (bisher: 14 Tage). Das niedersächsische Landeskabinett hat Mitte Januar eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist auf drei Jahre beschlossen, sodass das höhere Mindesttransportalter erst ab 2025 gelten würde. Die Initiative wird damit begründet, dass innerhalb von einem Jahr keine genehmigungspflichtigen Stallerweiterungen /-neubauten umgesetzt werden können. Die Entscheidung über die niedersächsische Initiative wurde jedoch im Ausschuss des Bundesrates für Agrarpolitik und Verbraucherschutz durch einen kurzfristig gestellten Antrag von Sachsen bis auf Wiederaufruf vertagt. Laut Sachsen besteht weiterer Beratungsbedarf bevor über eine Verlängerung der Frist entschieden werden kann. Bayern hat mit vier weiteren Bundesländern gegen den sächsischen Antrag gestimmt.

Der BBV hatte sich vor der Ausschusssitzung erneut an die zuständigen bayerischen Ministerien gewandt. In einem gemeinsamen Schreiben mit dem Landesverband bayerischer Rinderzüchter (LBR) und der Arbeitsgemeinschaft der Besamungsstationen in Bayern (ABB) wurden die Minister/in Kaniber und Glauber gebeten, sich für eine längere Übergangsfrist einzusetzen und den niedersächsischen Antrag zu unterstützen.

Diskussion um Transporte auf EU-Ebene

Ende letzter Woche wurden auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport (ANIT-Ausschuss) thematisiert. Nachdem zunächst über die Änderungsanträge zu den Empfehlungen abgestimmt und der Text an wenigen Stellen angepasst wurde, stimmte das Europäische Parlament den Empfehlungen des ANIT-Ausschusses zu. Die übernommenen Änderungsanträge betreffen u. a. das Mindesttransportalter. Die ANIT-Empfehlung sah bisher ein Transportverbot für Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Hausequiden) unter 35 Tagen vor. Die überarbeitete Fassung hingegen empfiehlt ein Transportverbot für weniger als vier Wochen alte Kälber; für die anderen zuvor genannten Tierarten entfällt das Transportverbot. Demnach wird nun auf EU-Ebene ebenfalls das Mindesttransportalter von 28 Tagen empfohlen, das bereits auf nationaler Ebene gesetzlich verankert ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die ANIT-Empfehlungen in die Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung Einzug finden.
Auch hier hat sich der BBV vor der Abstimmung in einem gemeinsamen Schreiben mit dem LBR und ABB an die bayerischen Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt und sich gegen die Empfehlungen des ANIT-Ausschusses ausgesprochen.

Das sagt der BBV:
Um mögliche Regelungen auf EU-Ebene („End the cage age“- Debatte, Empfehlungen des ANIT-Ausschusses) abzuwarten, setzt sich der BBV für eine Übergangsfrist von fünf Jahren bei der Erhöhung des nationalen Mindesttransportalters von Kälbern auf 28 Tage ein. Dementsprechend enttäuscht ist der BBV über die Vertagung der Entscheidung über den Antrag aus Niedersachsen. Die Landwirte benötigen dringend Planungssicherheit und diese wird nicht durch das Aufschieben von Entscheidungen erreicht.