Keine Frist bei der Anbindehaltung
BJB widerspricht dem Bundesverband der Landjugend
So hatte der BDL kürzlich in einer Position ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren sowie der saisonalen Anbindehaltung in zehn Jahren gefordert. Die BJB reagierte umgehend, in der Presseerklärung heißt es „ … distanzieren wir uns hier klar von den Forderungen nach der Abschaffung der Anbindehaltung unseres Dachverbandes des Bundes der Deutschen Landjugend e.V. (BDL). Für uns ist klar, dass ein Anbindeverbot in den nächsten fünf Jahren das Aus für viele bäuerliche Familienbetriebe bedeuten würde“.
Der Bayerische Bauernverband dankt der BJB für diese Klarstellung und der Unterstützung bei der BBV-Position. So lehnt der BBV ebenso ein Verbot der Anbindehaltung im Hinblick auf den drohenden massiven Strukturbruch vehement ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Befristung vom Gesetzgeber oder Marktpartnern ausgeht. Diese Position teilen auch die beiden Landesbauernverbände aus Baden-Württemberg sowie die beiden Landwirtschaftsministerien aus Bayern und Baden-Württemberg und haben dies in einer Süddeutschen Erklärung im Januar 2018 bekräftigt.