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Mindestalter von Kälbertransporten ab 28 Tagen

BBV-Präsident Heidl wendet sich an Kaniber und Glauber

08.09.2021 | Der Beschluss, Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 statt 14 Tagen zu transportieren, stößt bei den Milchvieh haltenden sowie Kälber mästenden Betrieben auf großes Unverständnis. Für den BBV ist die Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Mit dem Beschluss, das Mindestalter von Kälbertransporten auf 28 Tage zu erhöhen, werden auch in Bayern viele Milchvieh haltenden sowie Kälber mästenden Betriebe vor große Herausforderungen gestellt - u. a. durch einen Mehraufwand für die Unterbringung und Verpflegung der Kälber. Am schwersten trifft der Beschluss die Betriebe mit den nicht zu vernachlässigenden 18 Prozent der Rassen Braunvieh und Schwarzbunte.

In einem Schreiben fordert BBV-Präsident Heidl den bayerischen Umweltminister Glauber und die bayerische Landwirtschaftsministerin Kaniber dazu auf, sich in den Beratungen von Bund und Ländern bezüglich der Tierschutztransportverordnung gegen die Verkündung der Verordnung in der vorliegenden Fassung auszusprechen und sich für Korrekturen einzusetzen.