Regionale Futtermittel bei Geprüfte Qualität - Bayern
50 % regionale Futtermittelherkunft ab dem 01.01.2023 verpflichtend
Nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist ist die regionale Futtermittelherkunft ab dem 01.01.2023 ein verpflichtendes Kriterium bei Geprüfte Qualität (GQ) - Bayern. Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 50 % der eingesetzten Futtermittel hofeigen sein bzw. aus der Region stammen. Dabei wird die Regionalität durch die Grenzen des Freistaates Bayern definiert. Hat jedoch ein in Bayern liegender Betrieb Flächen, die nicht in Bayern liegen, aber zu den hofeigenen Flächen gehören, sind diese den bayerischen Flächen gleichgestellt. Bei weiteren Fragen zur Definition der Regionalität, insbesondere für grenznahe Betriebe, steht die LQB – Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Bayern GmbH unter info@lq-bayern.de zur Verfügung.
Das Kriterium der regionalen Futtermittelherkunft gilt für die Produktbereiche Rinder und Rindfleisch, Schweine und Schweinefleisch, Lämmer und Lammfleisch sowie Gehegewild. Durch die Dokumentation des eigen erzeugten Grund- und Wirtschaftsfuttermittels in der Rationsberechnung kann das Kriterium erfüllt werden. Zur Unterstützung bei der Dokumentation gibt es unter www.qualifood.de → Info → Tierischer Bereich → Arbeitshilfen zwei Formulare zum Thema „Nachweis regionaler Futtermittel“ als Download. Mit Hilfe dieser Formulare kann das Kriterium entweder über die Rationsberechnung oder über die Ertragsschätzung belegt werden. Daneben können auch selbstentwickelte Formulare und Berechnungen als Nachweis verwendet werden. Wenn die Erträge nicht hinreichend bekannt sind, können durchschnittliche Erträge auf Basis der LfL-Veröffentlichungen genutzt werden (www.lfl.bayern.de → IAB → Duengung → 027122).