Staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch: ungenügend!
BBV kritisiert zahlreiche Mängel im Gesetzesentwurf
Zahlreiche Argumente sprechen gegen den aktuellen Gesetzesentwurf: die Beschränkung auf unverarbeitetes Schweinefleisch im Lebensmitteleinzelhandel, die Teilnahmemöglichkeit ausländischer Tierhalter, ohne dass die Herkunft gekennzeichnet werden muss, das Aushebeln der Initiative Tierwohl, Bürokratie für die Tierhalter bei gleichzeitig zahlreichen Schlupflöchern in der weiteren Verarbeitung – die Liste ist noch viel länger. Es ist offensichtlich, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Form keinen positiven Effekt haben kann.
Obwohl der BBV nicht um eine Stellungnahme gebeten worden war, hat Veredelungspräsident Gerhard Stadler die Argumente in seinem dreiseitigen Schreiben an zuständige bayerische Ministerien zusammengetragen und damit die Position der bayerischen Bäuerinnen und Bauern erneut klar gemacht. Denn die Forderungen sind bereits hinlänglich bekannt: Tierhalter brauchen endlich Planungssicherheit, finanzielle Unterstützung für das gesellschaftlich geforderte Tierwohl und ein dafür angepasstes Baurecht. Das allgemein anerkannte Gesamtkonzept der Borchert-Kommission liegt in der Schublade. Aber anstatt es endlich anzuwenden, bastelt der neue Bundeslandwirtschaftsminister ein bürokratisches Konzept für nur 20 Prozent des Schweinefleischs, während reihenweise Schweinehalter den Betrieb einstellen müssen (ein Siebtel der Betriebe allein im letzten Jahr).
Gerhard Stadler bringt in dem Schreiben daher seine „große Enttäuschung und Frustration zum Ausdruck“. Er stellt die bekannten Forderungen, listet eine Vielzahl von konkreten Kritikpunkten am Referentenentwurf auf, und fordert die Staatsregierung auf, die Bedürfnisse der bayerischen Bäuerinnen und Bauern endlich aufzugreifen und in den weiteren politischen Gesetzgebungsprozess mit einzubringen. Damit Tierhaltung in Bayern endlich wieder eine Perspektive bekommt!