© BBV
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bayern macht sich auf den Weg
Arbeitsgruppe: BBV setzt sich für praktikable, unbürokratische Lösung ein
10.11.2023 | Der Bund beschließt das Gesetz und legt die Meldefrist für Schweinehalter bis 1. August 2024 fest, alles weitere soll dann Ländersache sein: so geschehen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. In Bayern macht sich das StMUV mit einer Arbeitsgruppe daran, das Gesetz möglichst praxisnah und unbürokratisch zu erfüllen.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.