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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Meldefrist für Schweinehalter in Bayern verlängert
Im Moment besteht für bayerische Schweinehalter noch kein Handlungsbedarf
25.07.2024 | Die im Gesetz festgehaltene Meldefrist bis zum 1. August 2024 wird in Bayern verlängert. Für die Mitteilungen der Schweinehalter wird gegenwärtig ein elektronisches Portal entwickelt, das eine einfache Abgabe der Mitteilungen ermöglichen soll.
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