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Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Ausführungshinweise zur Kälberhaltung stehen fest
Liegebereich muss bis 2024 „trocken und weich oder elastisch verformbar" sein
19.07.2022 | Nach Inkrafttreten der geänderten TierSchNutztV muss die gesamte für Kälber vorgeschriebene Mindestbodenfläche bis spätestens zum 08.02.2024 mit Einstreu oder einer elastischen Gummiauflage, die entsprechend dem Körpergewicht nachgibt, versehen sein. Das gilt auch für Altbauten.
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