Tierschutzgesetz: BBV fordert massive Korrekturen
Fachausschüsse Milch und Tier erarbeiten Stellungnahme
Der BBV lehnt den Gesetzentwurf entschieden ab und fordert insbesondere bei den Themen Anbinde-/Kombihaltung, Veröden der Hornanlage bei Kälbern sowie beim Schwanzkupieren bei Ferkeln und Lämmern massive Korrekturen. Ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ist genauso inakzeptabel wie eine nur vorübergehende Duldung der Kombihaltung, die noch dazu mit Kriterien versehen ist, die für viele Betriebe nicht umsetzbar sind. Beim Veröden der Hornanlage spricht sich der BBV klar für die Beibehaltung der bewährten und schonenden Methode mit Sedieren und Schmerzmittelgabe durch den Landwirt aus. Außerdem ist die geplante Vorgabe, dass die Schwänze von Ferkeln nur noch maximal um ein Drittel gekürzt werden dürfen, nicht praktikabel und abzulehnen. Es darf kein Kupiergrad vorgegeben werden.
Der BBV hat nun seine Stellungnahme an den Deutschen Bauernverband abgegeben. Der DBV wird die Kritikpunkte aus Sicht der Landwirtschaft dann in der Verbändeanhörung zum Tierschutzgesetz auf Bundesebene einbringen. Gleichzeitig sucht der BBV auch weiterhin das Gespräch mit den Politikern vor allem der Ampelkoalition, um die Sorgen und Forderungen zum Tierschutzgesetz direkt zu platzieren. Über das Tierschutzgesetz wird der Bundestag entscheiden, der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig.
Um die notwendigen Korrekturen zu erreichen braucht es viele Unterstützer! Daher nutzen auch Sie als Ehrenamt, Praktiker und Betroffener jede Gelegenheit, Politiker auf das Thema anzusprechen. Informationen und Argumente finden Sie in der Politinfo, die Ihnen als Download zur Verfügung steht.