Tierschutzgesetz: Bundesrat sieht Änderungsbedarf
In den Abstimmungen am 5. Juli wurden auch BBV-Anliegen aufgegriffen
Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, d. h. der Bundestag muss das Votum des Bundesrates nicht zwingend berücksichtigen. Andererseits ist es doch ein wichtiges politisches Zeichen für die im Herbst anstehenden Beratungen im Bundestag, wie sich die Länderkammer zu einem Gesetz äußert.
Der BBV hatte im Vorfeld der Bundesratssitzung ein klares Signal gegen Bürokratie und Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland und für Planbarkeit und Perspektive der Tierhalter in Deutschland gefordert. Der Bundesrat sieht erheblichen Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf und hat dabei auch BBV-Anliegen aufgegriffen. So werden die im Kabinettsentwurf vorgenommenen Verschärfungen beim Schwanzkupieren der Schweine und damit ein nationaler Alleingang zu Lasten der heimischen Schweinehalter abgelehnt. Bezüglich Anbinde- und Kombihaltung gibt es Licht und Schatten. Die Forderung nach einer erneuten Verkürzung der Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung von 10 auf 5 Jahre wurde abgelehnt. Allerdings greift der Bundesrat leider nicht die Kritik des BBV an den zu hohen Anforderungen an die Kombinationshaltung auf. Beim Veröden der Hornanlage bekennt sich der Bundesrat leider nicht zum bestehenden Verfahren, erbittet aber eine Prüfung, die Betäubung auch durch den Landwirt durchführen zu lassen
Mit Blick auf die entscheidenden Beratungen des Bundestags im Herbst diesen Jahres bleibt also weiter viel zu tun.