Umweltministerium schränkt Tiertransporte weiter ein
Weiterexporte in Drittländer sollen so verhindert werden
Nachdem Drittlandsexporte aus Bayern bereits seit Monaten für Zuchtunternehmen nicht mehr möglich waren, werden nun Tiertransporte noch weiter eingeschränkt. Umweltminister Glauber veröffentlicht einen Erlass, nach dem der Transportunternehmer nachweisen muss, wo die Tiere verbleiben. Damit soll verhindert werden, dass aus Bayern Tiere z.B. nach Ungarn verbracht werden, bevor sie anschließend in einem zweiten Transportvorgang von den Exporteuren vor Ort in aus bayerischer Sicht gelistete Drittländer verbracht werden.Zudem ist es laut Erlass den Behörden möglich, tierseuchenrechtliche Vorzeugnisse zu verweigern, wenn ersichtlich ist, dass die Tiere über andere Bundesländer in Drittstaaten weitergehandelt werden würden. Mit diesen neuen Vorgaben werden Tiertransporte weiter eingeschränkt. Transport- und Zuchtunternehmen müssen nun für Vorgänge Verantwortung übernehmen, die sie im Zweifelsfall selbst gar nicht beeinflussen können.
In Brüssel forderte die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in einem EU-Untersuchungsausschuss zum Thema Tiertransporte, dass die EU-Kommission eine Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung vornehmen solle. Diese Forderung wird von vielen Teilen des EU-Parlaments unterstützt und ist bereits schon jetzt Teil der Agenda der Kommission für die kommenden Jahre.Beim zweiten Brennpunkt im Zusammenhang mit den Tiertransporten, den Langstreckentransporten von nicht entwöhnten Kälbern, gibt es weiterhin keine Bewegung. Kälberexporte von Bayern nach Spanien erfolgen so gut wie gar nicht. Eine Klage analog zu dem erfolgreichen Urteil aus Baden-Württemberg scheiterte überraschend vor Gericht. Ob hier ein erneuter Versuch erfolgen wird, ist derzeit noch unklar.
Verbandliche Wertung:
Der Bauernverband steht für die Einhaltung der strengen EU-Vorgaben beim Tierschutz während des Transports. Die jüngsten Verschärfungen bewegen sich aber außerhalb des EU-Rechts und bedeuten erhebliche Wettbewerbsnachteile. Sollten die EU-Vorgaben überarbeitet werden, müssen diese anschließend in allen Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt und kontrolliert werden.