Küken in einem Geflügelstall
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Verbot des Kükentötens ist Gesetz

Bundestag und Bundesrat beschließen Ausstieg aus dem Kükentöten ab 1.1.2022

02.06.2021 | Ab dem 1.1.2022 dürfen männliche Hühnerküken nicht mehr getötet werden. Betroffen hiervon sind nicht mehr nur Legelinien, sondern auch deren Elterntiere bzw. generell Haushühner. Wichtige Anliegen des BBV und des Landesverbandes der bayerischen Geflügelwirtschaft wurden nicht berücksichtigt.

02.06.2021: Ausstieg aus dem Hahnenkükentöten ist fix

Der Bundestag hat das Ende des Hahnenkükentötens zum 1.1.2022 beschlossen. Betroffen hiervon sind nicht mehr nur Legelinien, wie es der erste Gesetzesentwurf vorgesehen hatte, sondern auch deren Elterntiere bzw. generell Haushühner der Art Gallus gallus. Als Alternativen bestehen die Geschlechtsbestimmung im Ei während der Brut, die Aufzucht der Bruderhähne, die Verwendung von Zweinutzungsrassen oder der Umstieg auf Importtiere.

Werden Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei eingesetzt, müssen diese ab dem 1.1.2024 vor dem 7. Bruttag Anwendung finden. Eine Verschiebung der Fristen konnte nicht erreicht werden. Es wurde aber immerhin der 31. März 2023 als Berichtstermin des Bundesministeriums an den Bundestag festgelegt, um über den erreichten Status quo der Geschlechtsbestimmung zu berichten. Da mit praxisreifen Verfahren vor dem 7. Bruttag bis zum Berichtstermin nicht zu rechnen ist, könnte damit ein Ansatzpunkt für eine Verschiebung der Frist gegeben sein.

Bedauerlicher Weise wurde die Nische der Nutzung der Hahnenküken als Futtertiere nicht einmal bei bestehenden Abnahmeverträgen offen gehalten, was einzelnen Brütereien die Existenz gesichert hätte. Die in Deutschland benötigten Futterküken für Zoos bzw. den Zoofachhandel, Greifvogelstationen und Reptilienhalter werden nun importiert werden.

Da die Technik zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei extrem kostenaufwändig ist, ist dieser Weg für die wenigsten Brütereien gangbar. Die Folge ist die Aufgabe der Brut von Legelinien bzw. in den meisten Fällen der ersatzweise Import von Eintagsküken oder Jung-hennen aus dem europäischen Ausland, die unter niedrigeren Tierwohlstandards aufgezo-gen werden, und deren Brüder selbstverständlich weiterhin am ersten Lebenstag getötet werden. Auch die Erhöhung der Lebendtiertransporte stellt den angeblichen Erfolg im Tier-schutz in Frage.

Das sagt der BBV:
Weiterentwicklungen zu mehr Tierwohl und Akzeptanz in der Gesellschaft sind auch dem BBV wichtig. Enttäuschend ist, dass die Politik hier eine Scheinlösung als Erfolg feiert. Der Bauernverband und der Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft hatten im Vor-feld schriftlich gegenüber den bayerischen Bundestagsabgeordneten wesentliche Änderungen gefordert. Die fehlende Option des Verkaufs getöteter Hahnenküken als Futtertiere ist unverständlich und die Fristen sind praxisfern. Zu begrüßen ist die vorgeschriebene Berichtspflicht in 2023, sofern die Politik bereit ist, dann die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Verwendung von Zweinutzungsrassen verursacht durch die deutlich geringere Lege- und Mastleistung der Tiere deutlich höhere Kosten und damit Verbraucherpreise und diese sind nur in einem Nischensegment zu erzielen. Die Aufzucht der Bruderhähne der Legehen-nen droht ebenfalls kostengünstig(er) nach Osteuropa verlagert zu werden, zumal für den Absatz des „suppenhuhnartigen“ Bruderhahnfleisches kaum ein Markt besteht. Vor diesem Hintergrund sind der dadurch bedingte Ressourcenverbrauch und die entstehenden Emissionen ein weiterer Kritikpunkt.

 

05.05.2021: Verbot des Kükentötens im Agrarausschuss des Bundestags

Am 03. Mai 2021 diskutierte der Agrarausschuss des Bundestags über den Ausstieg aus dem Kükentöten. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes soll das Töten männlicher Eintagsküken ab dem 1.1.2022 beendet werden. Was sich auf den ersten Blick nach mehr Tierschutz anhört, könnte zu einem Brütereiensterben mit entsprechenden Importen von Küken und Junghennen aus dem Ausland führen. Daher haben sich im Vorfeld der BBV und die Landesvereinigung der Bayerischen Geflügelwirtschaft bereits zum zweiten Mal in einem gemeinsamen Schreiben an die verantwortlichen Bundestagabgeordneten sowie auch die bayerischen Landtagsabgeordneten und das bayerische Umwelt- sowie das Landwirtschaftsministerium  mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Zentrales Anliegen ist zu verhindern, dass  zum 1.1.2024 eine Verschärfung der Vorschrift zur Geschlechtsbestimmung im Ei in Kraft tritt. Dann wäre nur noch eine Geschlechtsbestimmung vor dem 7. Bruttag zulässig. Dafür ist aber keine praxisreife Technologie in Sicht.  Das Aus der Brütereien in Deutschland wäre die unvermeidliche Folge. Außerdem setzen sich die beiden Verbände dafür ein, die Nische der Nutzung der getöteten männlichen Eintagsküken als Futterküken u. a. für Zoos, Greifvogelstationen und Reptilienhalter unbedingt zu erhalten. Gerade für die noch bestehenden kleineren Brütereien in Bayern könnte dies als Nische hilfreich sein.
Die  Mehrheit der Experten in der Anhörung beim Agrarausschuss sah genau wie der BBV das ab1.1.2024 geplante Verbot des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag höchst kritisch.

 

24.03.2021: BBV und LVBGW: Keine Scheinlösungen

Am 25. März steht im Bundestag die  1. Lesung  zur Änderung des Tierschutzgesetzes bevor, durch die  der Ausstieg aus dem Kükentöten zum 1.1.2022 beschlossen werden soll.

Der BBV fürchtet durch das Gesetz eine starke Strukturwirkung auf die heimischen Brütereien, die sich die immens teure Technik nicht leisten können, und damit eine Förderung der Importe von Küken/Junghennen aus dem Ausland.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft e.V. (LVBGW) haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die bayerischen Bundestagsabgeordneten gewandt. Darin warnen sie vor Scheinlösungen mit drastischen negativen Folgen. Für die kleinen bayerischen Brütereien bedeuten die Kosten von über 1 Mio. Euro für die Technik zur Geschlechtserkennung im Ei eine unüberwindbare Hürde. Und der Weg über eine Zucht hin zu Zweinutzungsrassen bedarf anderer Zeiträume. Märkte für den Absatz der so genannten Bruderhähne der derzeit dominierenden Legelinien haben sich trotzt großer Anstrengungen bisher leider kaum erschließen lassen.

Völlig unverständlich ist zudem, dass laut dem Gesetzentwurf bereits ab 1.1.2024 weitere Verschärfungen geplant sind, die die mit staatlicher Förderung in den letzten Jahren entwickelte Geschlechtsfrüherkennung zur Brückentechnologie degradiert. Denn ab 1.1.2024 soll eine Geschlechtserkennung bereits vor dem 7. Bruttag erfolgen. Eine solche Früherkennung bedarf neuer Verfahren, da die derzeit serienreifen Verfahren eine Geschlechtsbestimmung erst zwischen dem 9. und 14. Bruttag zulassen.

BBV und LVBGW appellieren mit Nachdruck an die Abgeordneten, geeignete Ausstiegsmodalitäten und Zeitpläne auf den Weg zu bringen, die in der gesamten EU umgesetzt werden müssen. Nur so könne sichergestellt werden, dass bei uns in Deutschland und Bayern weiterhin Eiererzeugung einschließlich der Erzeugung von Junghennen stattfinden kann und wird.

Das sagt der BBV:
Der Gesetzesentwurf gefährdet die bayerischen Brütereien und damit insbesondere die bayerische Junghennen-Nachzucht und wird die Importraten an Junghennen aus dem Ausland und die Transportstrecken erhöhen. Daher setzt sich der BBV für eine Fristverlängerung und den Erhalt der Nische „Futterküken“ ein.

 

© Grit Preusse, TU Dresden Geschlechtserkennung im Ei
Zwei Forschungsgruppen der TU Dresden sowie der Klinik für Vögel und Reptilien der Universität Leipzig ist der technologische Durchbruch bei der Geschlechterbestimmung in Hühnereiern gelungen. Dank der Spektroskopie lässt sich mit dem neuen Verfahren bereits am ersten Tag nach einer möglichen Befruchtung feststellen, ob in dem Ei eine Legehenne heranwächst oder ein männliches Tier. Man sieht hier das geöffnete Ei und die embryonalen Blutgefäße. Gemessen wird das mit einem Laser angeregte Raman- und Fluoreszenzstreulicht (Raman- bzw. Fluoreszenzspektroskopie), insbesondere von Hämoglobin. Anhand der Raman- bzw. Fluoreszenzspektren des Hämoglobins kann man zwischen mänlichen und weiblichen Embryonen unterscheiden.