Europaflagge auf blauem Hintergrund
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Verpasste Chance zur Unterstützung bäuerlicher Tierhaltung - Industrieemissionsrichtlinie

Enttäuschung über Abstimmungsergebnis im Europaparlament

17.03.2024 | Im Europäischen Parlament ist vor Kurzem über das Trilogergebnis zur Novelle der Industrieemissionsrichtline (Industrial Emissions Directive – IED) abgestimmt worden. Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigt sich vom Ausgang der Abstimmung in Straßburg enttäuscht. Ein Überblick über die Folgen des Beschlusses.

Die sogenannte IED (engl.: industrial emissions directive; dt.: Industrieemissionsrichtlinie) beinhaltet die Anforderungen bei Ställen zur Emissionsminderung. Die Kommission wollte dabei ursprünglich eine Ausweitung auf Rinder und die Schwellenwerte bei Schwein und Geflügel massiv absenken. Das Parlament hatte sich aber im Vorfeld für den Status-Quo, also gegen Verschärfungen ausgesprochen. „Die Rinder weiter herauszuhalten ist wichtig und richtig. Gleichzeitig dürfen aber nicht die Schweine- und Geflügelbetriebe über Gebühr zusätzlich belastet werden. Doch genau das passiert jetzt“, kritisiert Christine Singer, Landesbäuerin und Vorsitzende des Landesfachausschusses für Tierische Erzeugung und Vermarktung im Bayerischen Bauernverband. Hintergrund ist, dass in der Richtlinie die Schwellenwerte geregelt werden, ab welchen Ställe Zusatzauflagen zum Emissionsschutz einhalten müssen. Schon heute sind davon Betriebe im Bereich Schwein und Geflügel betroffen.

Im Bayerischen Bauernverband (BBV) ist man vom Ausgang der Abstimmung in Straßburg enttäuscht: „Wir Bauern stehen zum Klima- und Umweltschutz. Aber es kann nicht immer nur zu Lasten der Landwirte neue Regelungen geben. Wenn bei Zielkonflikten zwischen Emissionsminderung und Tierwohl nicht abgewogen wird, kommen wir beim Tierwohl nicht weiter und setzen unsere bäuerliche Tierhaltung aufs Spiel – beide Seiten verlieren“, kritisiert Stefan Köhler, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband.

Das Europäische Parlament hatte sich nicht mehrheitlich dazu durchringen können, seine ursprüngliche Position nochmal einzufordern. So werden zukünftig die bestehenden Schwellenwerte bei Schweinen von aktuell 2.000 auf 1.150 Mastschweineplätzen abgesenkt und bei Geflügel z.B. bei Puten von 40.000 auf 10.000. Damit sind bereits deutlich kleinere Tierhaltung von Zusatzanforderung betroffen. Der BBV setzt nun auf die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in dieser Form landwirtschaftsfreundlich umzusetzen.

Details zum bisherigen Trilogergebnis finden Sie unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen-erzeuger-vermarktung/tier/ied-einigung-zwiespaeltige-ergebnisse-fuer-die-landwirtschaft.