Warnung vor fatalen Folgen
BBV als Sachverständiger in Anhörung zum Tierschutzgesetz
Als Sachverständige des BBV war Isabella Timm-Guri, Direktorin des Fachbereichs Erzeugung und Vermarktung, auf Vorschlag von Artur Auernhammer, MdB, Agrarsprecher der CSU im Bundestag, von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen worden. Sie warnte davor, dass der vorliegende Gesetzentwurf in eine gefährliche Sackgasse sowohl für die Tierhaltung als auch für die Versorgung mit heimischen tierischen Lebensmitteln führen würde. Dies gelte sowohl für das Thema Anbinde- und Kombinationshaltung als auch für die geplanten Verschärfungen beim Veröden der Hornanlage von Kälbern sowie beim Schwanzkupieren von Schweinen und Lämmern.
Aufgrund der hohen regionalen Betroffenheit erläuterte Timm-Guri ausführlich die Folgen eines Verbots der Anbindehaltung und der geplanten Einschränkungen für die Kombihaltung, zum Beispiel die Verpflichtung für einen Winterauslauf: „Gerade in Grünlandregionen und Grenzstandorten sind die kleinen Milchviehbetriebe mit diesen Haltungsformen ein unersetzlicher Bestandteil für attraktive und lebenswerte ländliche Räume. Sie erhalten Kulturlandschaft und Biodiversität, sichern und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe und sind Motor für den Tourismus.“
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken skizzierte die fatalen Folgen eines nationalen Alleingangs beim Schwanzkürzen von Schweinen. Letztlich würde nur so der Import von Ferkeln aus anderen EU-Staaten gefördert, deren Schwänze kürzer kupiert sind als in Deutschland.
Die gesamte Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags unter www.bundestag.de verfügbar, ebenso die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen.
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