Porträt des Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes Walter Heidl
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"Wir wollen Transparenz im punkto Haltung und Herkunft"

Bauernpräsident Heidl zur geplanten Tierwohlkennzeichnung

07.02.2019 | Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, zu den von Bundesministerin Julia Klöckner vorgestellten Plänen zur Tierwohlkennzeichnung:

"Wir wollen Transparenz für den Verbraucher im punkto Haltung und Herkunft, und dafür brauchen wir eine verpflichtende Kennzeichnung. Das sagen wir übrigens schon länger.

Wir Bauern stehen dafür bereit, wenn die entsprechenden Leistungen auch honoriert werden. Das ist leider bei Frau Klöckner noch nicht geklärt. Im Übrigen ist auch unklar, wie das ganze organisatorisch ablaufen soll. Die Brancheninitiative Tierwohl hat vorgemacht, wie es gehen kann. Die damit erzielte Breitenwirkung darf auf keinen Fall gefährdet werden."

Kriterien über dem gesetzlichen Mindeststandard

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte am 6. Februar vorgestellt, welche Kriterien der Verordnungsentwurf für das geplante staatliche Tierwohlkennzeichen für Schweine enthalten wird. Die Kriterien aller drei Stufen des Kennzeichens liegen über dem gesetzlichen Mindeststandard.

Die geplanten Kriterien des staatlichen Tierwohlkennzeichens für die Schweinehaltung umfassen nachfolgende Punkte:

  •     Platz
  •     Raufutter und Beschäftigung
  •     Buchtenstrukturierung
  •     Nestbaumaterial
  •     Säugephase
  •     Schwanzkupieren
  •     Ferkelkastration
  •     Tränkwasser
  •     Eigenkontrolle mit Stallklima- und Tränkwassercheck
  •     Tierschutzfortbildung
  •     Tiergesundheitsbenchmarking
  •     Transport zum Schlachthof
  •     Schlachtung

Weitere Eckpunkte sollen für das geplante Kennzeichen gelten:

  •     freiwillige Teilnahme, aber verbindliche Einhaltung der Kriterien
  •     umfassende Einbindung aller Vermarktungswege für Fleisch und Fleischerzeugnisse (verarbeitete Produkte)
  •     breite Beteiligung der ganzen Kette (u. a. Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk, Verarbeiter)
  •     Mitnahme einer großen Anzahl von Landwirten, die mehr für das Tierwohl tun wollen
  •     staatliche Förderung zur Erreichung dieser Ziele


Der weitere Zeitplan

Im Koalitionsvertrag ist die Tierwohl-Kennzeichnung bis zur Mitte der Legislaturperiode vereinbart. Das BMEL hat die Notifizierung des Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines dreistufigen Tierwohlkennzeichens Mitte Januar 2019 eingeleitet. Kriterien wurden zunächst für Schweine erarbeitet, weitere Nutztierarten sollen folgen.

 

© BMEL Tierwohlkennzeichen Schwein Grafiken

Alle Kriterien können Sie hier herunterladen