Achtung: Neue Empfehlungen für Mäuse-Monitoring und -bekämpfung
LWF veröffentlicht Monitoringdaten und rät von Schlagfallen ab
Geänderte Rechtslage für Bekämpfung und Monitoring
Aus der tierschutzgerechten Schadnagerbekämpfung nach aktuellem Tierschutzgesetz (TierSchG) ergeben sich geänderte Vorgaben, über die die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) die bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer informiert hat.
Prognose und Überwachung: Steckholzmethode statt Schlagfallen
Das Ziel der Prognose bzw. Überwachung von Mäusevorkommen rechtfertigt künftig keine Tötung mehr - gänzlich geklärt ist der Sachverhalt jedoch bislang nicht. Bis dahin werden anstelle der bisher üblichen Schlagfallen alternative Methoden empfohlen, um eine Prognose für Schäden durch Erd, Feld- und Rötelmäuse zu treffen:
1 ) Steckholzmethode
Durch das Stecken von frischen Apfelreisern lassen sich Fraßschäden differenziert ablesen und vorhersagen. Die LWF erläutert die Methode im Detail hier.
Auf beprobten bayerischen Monitoringflächen wurden so von Anfang bis Ende Oktober jeweils 50 Steckreiser nach 2 Wochen auf deutliche Fraßschäden hin untersucht. Wenn 20 % der Steckhölzer nach 2 Wochen deutliche Fraßspuren aufweisen, ist auf den entsprechenden Flächen mit einem Schaden durch die Kurzschwanzmäuse zu rechnen.
2) Schadaufnahme an Kulturpflanzen
Alternativ empfiehlt die LWF die Schadaufnahme an Kulturpflanzen. Hierbei werden insgesamt mindestens 100 Pflanzen auf einer Flächendiagonale oder an jeweils 10 Kulturpflanzen (keine Sträucher oder angeflogenen Füllhölzer) auf 10 über die Fläche verteilten Stellen überprüft. Die Details finden Sie ebenfalls hier. Wenn 10 % der Kulturpflanzen oder mehr deutliche Nagespuren aufweisen, ist eine Bekämpfung möglich
Monitoring 2024: Hohe Mäusedichten und -fraßschäden erwartet
Laut den Proben waren auch 2024 die Mäusedichten auf einem hohen Niveau. Auf 26 der 30 Monitoringflächen wurden nach 2 Wochen mehr als 20 % der Steckhölzer deutlich benagt. Man geht daher von einer sehr starken Gefährdung der Aufforstungsflächen durch Mäuse aus.
Sachkunde, zugelassene und verbotene Rodentizide: Hinweise zur Bekämpfung
- Unbedingt sei zeitnah vor einer Bekämpfung eine Beprobung durch eine der genannten Methoden durchzuführen.
- Für die Anwendung eines Rodentizids zur Bekämpfung muss die anwendende Person sachkundig sein.
- Des Weiteren sind die Anwendungsbestimmungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel einzuhalten und die einschlägigen Bundes- und Ländergesetze zu beachten.
- Ebenfalls veröffentlicht wurden aktuelle Hinweise zu für die Bekämpfung zugelassenen Rodentiziden sowie zu Mitteln, die (demnächst) nicht mehr zugelassen sind.
Alle Details lesen Sie in der vollständigen Meldung der LWF. Sobald neue Erkenntnisse zu einer abschließenden Bewertung der Rechtslage vorliegen, erhalten Sie auf als BBV-Mitglied umgehen Bescheid.