BJagdG - Stärkung der Waldbesitzer nötig
Erste Reaktion des BBV zum Entwurf „Novelle Bundesjagdgesetz“
„Nach einer ersten Bewertung wird der Referentenentwurf diesem Anspruch jedoch noch nicht gerecht“, erklärt Albert Robold, Vorsitzender der ARGE. Zwar ist geplant, erstmals ein Waldverjüngungsziel im BJagdG festzuschreiben, jedoch soll sich der Staat weitgehend aus der Abschussplanung für das Rehwild zurückziehen. Diese soll durch eine Vereinbarung im Jagdpachtvertrag ersetzt werden. Das würde aber auch bedeuten, dass bei bestehenden Defiziten bei der Abschussplanung die Waldbesitzer gezwungen wären, auf privatrechtlichem Weg ihre Interessen gegenüber der eigenen Jagdgenossenschaft durchzusetzen.
Dort, wo es die waldbauliche Situation zulässt, begrüßt Robold die Abschaffung der behördlichen Abschussplanung. Er fordert jedoch, dass dort, wo aufgrund überhöhter Wildbestände eine Waldverjüngung mit klimastabilen Baumarten nicht möglich ist, Waldbesitzer als Zwangsmitglied einer Jagdgenossenschaft jedoch darauf vertrauen können müssen, dass der Staat sie beim Schutz ihres Eigentums unterstützt. Hier muss es bei einem behördlichen Mindestabschussplan bleiben. Außerdem ist ein permanentes Verjüngungs- und Verbissmonitoring in Form forstlicher Gutachten mit den revierweisen Aussagen, so wie es Bayern erfolgreich praktiziert, auch im BJagdG als Planungsgrundlage verbindlich vorzusehen. Eine Unberührtheitsklausel soll es den Ländern erlauben, ihre Abschussplanverfahren beizubehalten. Der Vorsitzende der ARGE appelliert jedoch an die Politik, die im Waldpakt 2018 untermauerten jagdpolitischen Eckpfeiler als Maßstab für das jagdliche Handeln im Wald im BJagdG zu verankern und weiter zu entwickeln.
Die Aufhebung des Verbots von Nachtzieltechnik für die Schwarzwildjagd wertet der BBV positiv. Angesichts der Präventionsmaßnahmen, die notwendig sind, um den Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, ist diese moderne Technik ein wichtiger Baustein, das nachtaktive Schwarzwild tierschutzgerecht und wirksam zu reduzieren.
Der BBV wird den Gesetzentwurf eingehend analysieren und sich im Sinne der Jagdrechtsinhaber in die Novellierungsdiskussionen gegenüber der Politik einzusetzen.