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Fischotter: Bayerns Teichwirtschaft braucht Möglichkeit der Entnahme

BBV übt scharfe Kritik an Klage gegen Allgemeinverfügung der Oberpfalz

03.04.2025 | Als existenzgefährdend für die bayerische Teichwirtschaft kritisiert der Bayerische Bauernverband (BBV) die erfolgreiche Klage der Naturschutzinitiative e. V. (NI) gegen die Allgemeinverfügung der Oberpfälzer Bezirksregierung.

Letztere hatte nach Millionenschäden an der bayerischen Teichwirtschaft durch die wachsende Fischotterpopulation unter strengen Rahmenbedingungen eine gebietsweise Entnahme der Tiere geregelt – bis am 31. März 2025 das Verwaltungsgericht Regensburg in einem Eilverfahren der Klage gegen die Verfügung stattgab

Ely Eibisch, stellvertretender Präsident des BBV, macht deutlich: „Die erst kürzlich erlassene Allgemeinverfügung baut auf einem ausgewogenen, nach langen Verhandlungen und vielen Gesprächen gemeinsam gefundenen Konsens, der sowohl die Interessen des Artenschutzes als auch der bayerischen Teichwirtschaften gleichermaßen berücksichtigt hätte. Die bayerischen Teichwirte stehen mit dem Rücken zur Wand; die gefundene Regelung, die durch den Beschluss vorerst wieder gestoppt wird, war dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass durch das Verbandsklagerecht Existenzen bedroht werden!“

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Ely Eibisch, stellvertretender Präsident des BBV, Vorsitzender des BBV-Bezirksverbands Oberpfalz sowie des BBV-Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien

Allein in der Oberpfalz hatten sich die durch den Fischotter verursachten Schäden im Jahr 2023 auf etwa 1,29 Millionen Euro belaufen. Daher hatten die Regierungen Oberfrankens und der Oberpfalz basierend auf dem Fischottermanagementplan des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten per Allgemeinverfügungen ausgewiesene Gebietskulissen beschlossen, in denen gezielte Entnahmen möglich sind. Weitere Bezirke sollten folgen. Rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen bildet die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV), insbesondere § 3 Abs. 3, der unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom strikten Schutzstatus des Fischotters ermöglicht. Diese Ausnahmen dienen dazu, ernsthafte fischwirtschaftliche Schäden abzuwenden, ohne den Erhaltungszustand der Art zu gefährden. Auch gegen die Ausnahmeverordnung läuft jedoch eine Normenkontrollklage der Umweltorganisation NI. 

„Die bayerische Teichwirtschaft ist wichtiger Bestandteil der regionalen Kulturlandschaft und Wirtschaft. Für ihren Fortbestand brauchen wir eine ausgewogene Balance zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Teichwirte, und zwar ohne weitere Verzögerungen!“, fordert Eibisch.