Fischotter: Gebietsweise Entnahme in Oberfranken und der Oberpfalz gestattet
Gebietskulissen in Allgemeinverfügungen der Bezirksregierungen veröffentlicht
Um den wachsenden Schäden durch die steigende Fischotterpopulation in Bayern zu begegnen, haben nun erste Bezirksregierungen die gezielte Entnahme in ausgewiesenen Gebieten gestattet. Näheres zu den Hintergründen, in welchen Gebieten die Entnahme vorerst erlaubt ist und welche Regeln dabei gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Nachdem sich die durch Fischotter verursachten Schäden allein in der Oberpfalz im Jahr 2023 auf etwa 1,29 Millionen Euro beliefen, haben nun die Regierungen Oberfrankens und der Oberpfalz in Allgemeinverfügungen ausgewiesene Gebietskulissen beschlossen, in denen gezielte Entnahmen möglich sind. Weitere Bezirke wie Niederbayern und Oberbayern sollen folgen.
Die Entscheidungen basieren auf dem Fischottermanagementplan des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus dem Jahr 2013, der im Jahr 2024 um die Komponente der Entnahme erweitert wurde. Ziel des Plans ist es, die Balance zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen der Teichwirtschaft - ein wichtiger Bestandteil der regionalen Kulturlandschaft und Wirtschaft - zu wahren.
Rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen bildet die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV), insbesondere § 3 Abs. 3, der unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom strikten Schutzstatus des Fischotters ermöglicht. Diese Ausnahmen sind notwendig, um ernsthafte fischwirtschaftliche Schäden abzuwenden und gleichzeitig den Erhaltungszustand der Art nicht zu gefährden.
BBV: Maßnahmen wichtiger Schritt zum Schutz der Teichwirtschaft
Der Fischotter besiedelt inzwischen rund die Hälfte des Freistaats; Seine Bestandszahlen weisen eine steigende Tendenz auf. Aktuellen Schätzungen zufolge leben derzeit etwa 1.500 Fischotter in Bayern, deren Nahrungsbedarf und Vorliebe für Fisch zu enormen Schäden an Zuchtfischen führt. Bereits in der Vergangenheit hatte sich der Bayerische Bauernverband (BBV) für Bayerns Teichwirte eingesetzt, denen durch den Fischotter allein im Jahr 2021 rund 1,5 Millionen Euro Schaden entstanden war.
Der BBV begrüßt daher die getroffenen Maßnahmen als wichtigen Schritt zum Schutz der bayerischen Teichwirtschaft. Die kontrollierte Entnahme von Fischottern ist unerlässlich, um die Existenzgrundlage vieler Teichwirte zu sichern und die traditionelle Karpfenteichwirtschaft, die seit 2021 als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist, zu erhalten.
In welchen Gebieten Fischotter entnommen werden dürfen:
Ab sofort können Sie Anträge zur Otterentnahme für fischereiwirtschaftlich genutzte Teichanlagen in den folgenden Maßnahmengebieten stellen:
Oberpfalz
Gemäß der Allgemeinverfügung vom 14. Februar 2025 wurden in den folgenden Landkreisen fünf spezifische Gebiete ausgewiesen, die besonders von Fischotterschäden betroffen sind und eine hohe Dichte an Teichwirtschaftsbetrieben aufweisen:
Oberfranken
In enger Abstimmung mit lokalen Fischereiverbänden und Naturschutzbehörden, um sowohl den Schutz der Teichwirtschaft als auch den Erhalt der Fischotterpopulation sicherzustellen, wurden in einer entsprechenden Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2025 ebenfalls kartierte Maßnahmengebiete in den folgenden Landkreisen definiert:
- Bayreuth
- Hof
- Wunsiedel
Höchstentnahmegrenzen
Um sicherzustellen, dass die Gesamtpopulation des Fischotters nicht gefährdet wird, wurden auf Basis von Populationsstudien folgende Obergrenzen für die Entnahmequoten festgelegt:
- In der Oberpfalz gilt eine jährliche Höchstentnahme von bis zu 23 Fischottern.
- In Oberfranken variiert die zulässige Entnahme je nach spezifischem Maßnahmengebiet zwischen 2 und 5 Individuen pro Jahr.
Der BBV wird den Prozess weiterhin kritisch begleiten, sich für die Interessen der Teichwirte einsetzen und sicherstellen, dass die Maßnahmen sowohl effektiv als auch im Einklang mit dem Artenschutz durchgeführt werden.