Wald
© BBV-Canva

Förderung des Waldumbaus und Anpassung der Wildbestände bedingen einander

Oberster Rechnungshof bestätigt Reformbedarf

08.04.2025 | Der am 8. April 2025 veröffentlichte Bericht des Obersten Rechnungshofes (ORH) verdeutlicht eindrücklich, wie dringend und notwendig eine umfassende Reform des Bayerischen Jagdgesetzes ist. Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Bayerische Waldbesitzerverband (WBV) sehen darin eine klare Bestätigung ihrer langjährigen Forderungen.

Der Finanzmitteleinsatz für den Waldumbau steht in direktem Zusammenhang mit dem Vollzug des Jagdgesetzes. Der ORH dokumentiert die starke finanzielle Unterstützung der Waldbesitzer beim Waldumbau im Rahmen der waldbaulichen Fördermaßnahmen. Er sieht, angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Folgen des Klimawandels, Handlungsbedarf. Das bis 2030 gesetzte Gesamtziel für den Waldumbau könne nur erreicht werden, wenn die jährlich umgebaute Waldfläche deutlich erhöht wird. Die waldbaulichen Fördermaßnahmen sind der Motor des Waldumbaus. Durch die Erhöhung der Fördersätze konnte der Waldumbau im Freistaat deutlich beschleunigt werden.

Der ORH unterstreicht die Bedeutung des Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. Dieses sei ein valides Element für die Rehwildregulierung und beim Vollzug des Jagdgesetzes. Im Ergebnis zeige das Gutachten deutlich auf, dass das im Bayerischen Jagdgesetz verankerte Waldverjüngungsziel aktuell ohne kostenintensive Schutzmaßnahmen nur schwer erreichbar sei: „Je ungünstiger die Verbisssituation ist, desto höher sind die Ausgaben für Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden“, so der ORH.

„Der ORH benennt die strukturellen Schwächen im Vollzug des Jagdrechts und bestätigt, dass die bisherigen Instrumente nicht ausreichen, um waldangepasste Wildbestände flächendeckend zu erreichen“, betont Günther Felßner, Präsident des BBV. „Wir brauchen jetzt praxistaugliche Lösungen, die es Eigentümern ermöglichen, ihre Verantwortung für den Wald auch tatsächlich wahrzunehmen.“ Ein zentraler Ansatzpunkt ist dabei die differenzierte Behandlung von sogenannten „grünen“ und „roten“ Revieren. Während in dauerhaft „grünen“ Revieren – also dort, wo der Wildeinfluss nachweislich gering ist – eine Abschussplanfreiheit zur Entbürokratisierung beitragen kann, bedarf es in problematischen „roten“ Revieren strengerer Kontrollinstrumente. BBV und WBV sprechen sich daher für die Einführung eines verpflichtenden körperlichen Nachweises der Abschüsse in roten Revieren aus. Nur so lassen sich forstwirtschaftliche Problemreviere und mangelnder Vollzug wirksam unterbinden. 

„Die Ergebnisse des aktuellen forstlichen Gutachtens zur Waldverjüngung zeigen eindeutig, dass wir noch weit von angepassten Wildbeständen entfernt sind“, erläutert Bernhard Breitsameter, Präsident des WBV. „Wenn wir den Waldumbau ernsthaft vorantreiben und weitere großflächige Waldschäden verhindern wollen, muss sich die jagdliche Praxis dringend ändern.“ Insbesondere kleine Waldbesitzer haben aufgrund veralteter gesetzlicher Regelungen und mangelnder Einflussmöglichkeiten innerhalb der Jagdgenossenschaften kaum eine Chance, notwendige Veränderungen vor Ort herbeizuführen. 
Entscheidend wird daher die Anpassung der Jagdzeiten an die veränderten klimatischen Bedingungen sein. BBV und WBV fordern Flexibilität bei den Jagdzeiten für Schalenwildarten. Diese sind zu synchronisieren. Eine Jagdzeit vom 1. April bis zum 31. Januar würde eine effektivere Bejagung ermöglichen und unnötige bürokratische Hemmnisse abbauen.

„Die ORH-Prüfung macht unmissverständlich klar: Ein ‚Weiter so‘ in der Jagdpolitik ist nicht länger hinnehmbar“, so Felßner und Breitsameter einhellig. „Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie endlich handelt und unsere langjährigen Forderungen nach klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen umsetzt. Dies ist im Interesse aller: der Waldbesitzer, der Landwirte und des Steuerzahlers.“

BBV und WBV appellieren daher mit Nachdruck an die bayerische Staatsregierung, die dringend erforderliche Reform des Bayerischen Jagdgesetzes nun konsequent und zügig umzusetzen.