Hohe Sensibilität für Kitzrettung
Förderkontingent am ersten Antragstag ausgeschöpft
Die Nachfrage nach der Förderung optisch-akustischer Kitzretter war erneut so überwältigend, dass trotz verringertem Fördersatz und Ausweitung des Kontingents um zwanzig Prozent die Fördermittel innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft waren. Weit über zweihundert Landwirte, Jäger und Jagdgenossenschaften haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Geräte zur Jungwildrettung vergünstigt anzuschaffen.
Für die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn dankt der BBV dem bayerischen Landwirtschaftsministerium, denn die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Wildtierschutz.
Mit dem Geld können über tausend Geräte angeschafft werden, die es Landwirten und Jägern im Vorfeld der Mahd ermöglichen, Kitze oder anderes Jungwild zu vergrämen. Damit steigt die Zahl der durch den BBV geförderten Geräte auf über 4.000 Stück an.
Der Wildtierschutz ist aus Gründen des Tierschutzes bei allen Mäharbeiten zu beachten. Welche Maßnahme zur Jungwildrettung ergriffen wird, entscheidet jede/r Landwirt/in nach den Gegebenheiten und Möglichkeiten eigenverantwortlich. Optisch-akustische Scheuchen sind dabei sehr beliebt und haben sich vielfach bewährt. Wichtige Hinweise rund um das Thema Kitzrettung enthält der sog. Mäh-Knigge der Landesanstalt für Landwirtschaft.
Mit der finanziellen Förderung von optisch-akustischen Jungwildrettern konnte der BBV mit Unterstützung des Staatsministeriums bereits im vierten Jahr in Folge ein klares Zeichen pro Wildtierschutz setzen.
05.04.2022: Antragsstart am 11. April 2022
Aufgrund der hohen Nachfrage hat der BBV beim StMELF erneut einen Antrag auf Förderung von Kitzrettern gestellt. Das StMELF hat nun den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt. Deshalb starten wir wieder mit der Fördermöglichkeit für Kitzretter. Aktionsbeginn ist am 11. April 2022.
Anträge können ausschließlich telefonisch unter 089/55873-333 gestellt werden.
Start am 11.04.2022
Antragsteller können wieder Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger, Hegegemeinschaften und Jägervereine sein. Die Förderung ist für Mitglieder und Nicht-Mitglieder zugänglich.
Personen, die bereits bei den letzten Aktionen eine Förderung erhalten haben, können keine weitere Förderung beantragen.
Die Kitzretter dürfen erst nach Bewilligung des Antrages durch das Generalsekretariat gekauft werden. Eine Förderung bereits gekaufter Kitzretter ist ausgeschlossen.
Die Förderhöhe beträgt 75 % des Kaufpreises, max. 100,35 Euro inkl. MwSt. je Kitzretterpaket. Es können maximal 5 Kitzretterpakete je Antragsteller gefördert werden.
Anträge die per Mail eingehen werden nicht angenommen.
Mit Unterzeichnung des Antrags und Erhalt der Förderung verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger, über die Erfahrungen mit den Geräten im Rahmen eines Forschungsprojektes (z.B. dem aktuellen Projekt der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft) Auskunft zu geben.
Im letzten Jahr wurden 247 Anträge bearbeitet; die Fördersumme belief sich auf 98.100 Euro.
Die Verträge waren im letzten Jahr innerhalb von 2 Tagen vergriffen. Wir rechnen mit einem ähnlichen Ansturm – seien Sie schnell!