Jetzt EU-Entwaldungsverordnung stoppen
Heimische Erzeugung von Holz, Rindfleisch und Soja betroffen
Die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung bis Ende Dezember 2024 muss aufgehalten werden. Es gilt, einen Bürokratie-Bumerang für die heimische Landwirtschaft zu vermeiden. Die im Raum stehende Umsetzung, durch die jeder Waldbesitzer, Rinderhalter und Ackerbauer mit Sojaanbau einzelbetrieblich und einschließlich Geodatenerfassung dokumentieren müsste, dass er nicht auf seit 2020 gerodeten Flächen wirtschaftet, muss gestoppt werden.
Der DBV hat seine Politinfo aktualisiert. Bitte nutzen Sie diese gerne zur Weitergabe an Politiker auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Entscheidend ist, dass es jetzt gelingt, in einem ersten Schritt die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung um mindestens zwei Jahre zu verschieben. Dann müsste ab Herbst 2024 unter neuer EU-Kommission und neuem Europäischen Parlament versucht werden, die Entwaldungsverordnung auch inhaltlich zu ändern. Ziel muss es dabei sein, dass Mitgliedstaaten wie Deutschland, in denen die Fachgesetze sicherstellen, dass es keine Entwaldung gibt, einen besonders niedrigen Risikostatus erhalten, unter dem dann keine einzelbetriebliche Dokumentation nötig ist.
Bayern hat mit seiner Bundesratsinitiative dem Thema noch einmal neuen politischen Auftrieb gegeben. Auf EU-Ebene haben die Österreicher mit Unterstützung weiterer EU-Länder noch einmal einen Vorstoß im EU-Agrarministerrat gemacht. Die Bundesregierung und Bundesminister Özdemir unterstützen diesen Vorstoß leider nicht.
Das sagt der BBV:
Bitte nutzen Sie die politische Aufmerksamkeit im Vorfeld der Europawahl und sensibilisieren Sie Politiker auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene für dieses wichtige Thema.