Kein Naturschutzgebiet im Steigerwald
Bund Naturschutz verliert Streit um Hohen Buchener Wald
Damit hat der Bund Naturschutz den Streit um den „Hohen Buchener Wald im Ebracher Forst“ verloren. Das knapp 800 Hektar große Gebiet wurde im Frühjahr 2014 durch den damaligen Bamberger Landrat Günther Denzler zum Schutzgebiet erklärt. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes hob die zuständige Regierung von Oberfranken diese Verordnung mit Wirkung zum 1. September 2015 wieder auf. Dagegen klagte schließlich der Bund Naturschutz.
Der Antrag sei zwar zulässig, aber unbegründet gewesen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. In der Begründung heißt es, der „Hohe Buchener Wald“ könne nicht als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden, weil die hierfür erforderliche optische Abgrenzbarkeit des Schutzobjekts von seiner Umgebung nicht gegeben sei.
„Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, sagt Georg Wimmer, stellvertretender Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. „Die unrechtmäßige Ausweisung des Gebietes hatte uns fast anderthalb Jahre beschäftigt. Gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband und dem Verband Familienbetriebe Land und Forst Bayern waren wir gegen dieses eigenmächtige Vorgehen Sturm gelaufen. Die Rücknahme der Verordnung war ein Lichtblick für uns. Dass diese Entscheidung nun so bestätigt wurde, freut uns sehr“, so Wimmer.
Seit Jahrhunderten werde das Gebiet durch Bauern und staatliche Forstarbeiter verantwortungsbewusst und nachhaltig bewirtschaftet. „Nur deshalb entstehen solche wertvollen Waldgebiete ja erst“, sagt Wimmer. Die Devise „Schützen durch Nützen“ bewähre sich seit Jahrhunderten und sei der „Käseglocke“ weitaus überlegen.