Grünes Laub im Steigerwald
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Der Bayerische Bauernverband zeigt sich erleichtert über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Steigerwald

Kein Naturschutzgebiet im Steigerwald

Bund Naturschutz verliert Streit um Hohen Buchener Wald

21.12.2017 | Im Streit um den Schutzstatus des Hohen Buchener Waldes im Ebracher Forst hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klartext gesprochen. Die Richter entschieden, dass die Aufhebung des Naturschutzgebietes rechtmäßig ist. Ein klarer Erfolg für den BBV!

Damit hat der Bund Naturschutz den Streit um den „Hohen Buchener Wald im Ebracher Forst“ verloren.  Das knapp  800 Hektar große Gebiet wurde im Frühjahr 2014 durch den damaligen Bamberger Landrat Günther Denzler zum Schutzgebiet erklärt. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes hob die zuständige Regierung von Oberfranken diese Verordnung mit Wirkung zum 1. September 2015 wieder auf. Dagegen klagte schließlich der Bund Naturschutz.

Der Antrag sei zwar zulässig, aber unbegründet gewesen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. In der Begründung heißt es, der „Hohe Buchener Wald“ könne nicht als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden, weil die hierfür erforderliche optische Abgrenzbarkeit des Schutzobjekts von seiner Umgebung nicht gegeben sei.

„Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, sagt Georg Wimmer, stellvertretender Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. „Die unrechtmäßige Ausweisung des Gebietes hatte uns fast anderthalb Jahre beschäftigt. Gemeinsam mit dem Waldbesitzerverband und dem Verband  Familienbetriebe Land und Forst Bayern waren wir gegen dieses eigenmächtige Vorgehen Sturm gelaufen. Die Rücknahme der Verordnung war ein Lichtblick für uns. Dass diese Entscheidung nun so bestätigt wurde, freut uns sehr“, so Wimmer.

Seit Jahrhunderten werde das Gebiet durch Bauern und staatliche Forstarbeiter verantwortungsbewusst und nachhaltig bewirtschaftet. „Nur deshalb entstehen solche wertvollen Waldgebiete ja erst“, sagt Wimmer. Die Devise „Schützen durch Nützen“ bewähre sich seit Jahrhunderten und sei der „Käseglocke“ weitaus überlegen.