Wald mit Holz-Lager
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Position: Wälder und Waldbesitzer leiden unter Dürre, Stürmen und Borkenkäferbefall

Positionen der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes

11.09.2018 | Die Wetterextreme der letzten zwölf Monate belegen auf das Neue, dass der Klimawandel in vollem Gange ist. Die Land- und Forstwirtschaft ist dabei unmittelbar und am stärksten betroffen.

Eine ganze Kette von klimabedingten Extremen belastet massiv unsere Landwirte und Waldbesitzer und deren Wiesen, Felder und Wälder. Die hohen Schadholzmengen der Stürme aus dem vergangenen Jahr, der extrem trocken-heiße Sommer 2018 und die stark zugespitzte Borkenkäfersituation treffen die bayerischen Waldbesitzer sehr hart. Dabei geht es auch um Existenzen. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat schätzt die aktuellen Schäden an den Wäldern in Deutschland auf rund zwei Milliarden Euro, wobei eine genaue Bezifferung erst später möglich ist, denn die Schäden im Wald werden über viele Jahre nachwirken und für alle sichtbar sein.

Die Schäden für die Wälder und Waldbesitzer lassen sich wie folgt beschreiben:

  • Wurf- und Bruchschäden durch Stürme (z.B. Kolle in Bayern, Friedericke in Mittel- und Norddeutschland)
  • Beeinträchtigung der Vitalität von Nadel-, Misch- und Laubholzbeständen
  • Mehrjährige Zuwachsverluste in allen Wäldern
  • Ausbreitung von bekannten und neuen Schädlingen (z.B. Nordischer Fichtenborkenkäfer in Tschechien)
  • Zusätzliche Kosten für Waldschutzmaßnahmen (z.B. für die Anlage von Lagerplätzen außerhalb des Waldes oder für Pflanzenschutzmittel zur Behandlung von Holzpoltern)
  • Höhere Kosten für Holzeinschlag und Holzlagerung
  • Drastische Einbußen bei den Holzerlösen durch ein kalamitätsbedingtes Überangebot auf den Nadelholzmärkten
  • Höhere Kosten für die Begründung neuer klimastabilerer Waldbestände
  • Absterben neu gepflanzter Bäume und damit zusätzliche Kosten für das Nachpflanzen junger Bäume. Besonders betroffen ist dabei der dringend notwendige Waldumbau

 

Der Klimawandel mit zunehmenden Wetterextremen (Orkane, Trockenheit) ist längst Fakt. Die Bewältigung der Kalamitäten und die Wiederaufforstung der geschädigten Flächen bedeuten für jeden betroffenen Waldbesitzer enorm viel Arbeit und eine sehr hohe finanzielle Belastung. Auf Initiative des Bayerischen Bauernverbandes, Bayerischen Waldbesitzerverbandes und der Familienbetriebe Land und Forst in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung bereits wichtige Weichenstellungen auf den Weg gebracht:

  • Risikominimierung im Waldbau bedeutet Aufbau von naturnahen und stabilen Mischwäldern mit standortgemäßen Baumarten. Dazu gibt es für die Waldbesitzer keine Alternative. Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb im Herbst 2017 zusätzlich zum Soforthilfeprogramm zur Bewältigung der „Kolle“-Schäden ein Waldumbauprogramm 2030 beschlossen, das zusätzliche Fördermittel in Höhe von 200 Mio. € und 200 neue Stellen zur Beratung der Waldbesitzer durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) vorsieht.
     
  • In der „Erklärung zur Stärkung der Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes – Zukunft für Bayerns Wälder“ („Waldpakt“), die am 18.07.2018 von der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit den Verbänden unterzeichnet wurde, wird dieses Programm noch um weitere Punkte erweitert, wie zum Beispiel sollen die Waldbesitzer und forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse durch deutlich verstärkte Fortbildungsangebote in die Lage versetzt werden, die Herausforderungen besser bewältigen zu können.
     
  • Auf der Grundlage des bestehenden Waldbaulichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2018) des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wird der Waldumbau gefördert. Wenn durch die Trockenheit Jungpflanzen absterben, so ist das Nachpflanzen ebenfalls förderfähig.
     
  • Das StMELF hat heuer bereits das Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbesitzer bei der Bewältigung der Borkenkäferkalamität beschlossen. Im Rahmen des WALDFÖPR 2018 können Waldbesitzer bei ihrem zuständigen AELF Anträge auf Förderung der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung stellen. Für das Entrinden oder Häckseln befallenen Holzes können Waldbesitzer Zuschüsse von bis zu vier Euro pro Festmeter erhalten, ebenso für eine Zwischenlagerung der Stämme außerhalb des Waldes. Wenn dafür Lagerplätze erst eingerichtet werden müssen, gibt es von Seiten der Forstverwaltung finanzielle und organisatorische Hilfe.
     
  • Bestandteil des Maßnahmenpakets ist auch die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts für Holztransporte von 40 Tonnen auf 41,8 Tonnen.
     
  • Das Bayerische Finanzministerium hat als ersten Schritt im August 2018 die Einzelfallprüfung von Steuerstundungen oder der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen bei betroffenen Waldbesitzern zugesagt.

 

Diese Unterstützung der Waldbesitzer durch den Freistaat Bayern ist vorausschauend, keinesfalls selbstverständlich und verdient deshalb hohe Anerkennung. Nun gilt es, die darin festgelegten Maßnahmen schnellstmöglich und unbürokratisch umzusetzen.

Die höchst außergewöhnliche Schadenssituation in den Wäldern sowie die Verwerfungen auf dem Holzmarkt erfordern nach Auffassung des Bayerischen Bauernverbandes noch weitergehendere Hilfsmaßnahmen.

Folgende kurzfristigen Maßnahmen sind zur Unterstützung der Waldbesitzer durchzuführen:

  • Schnelle finanzielle Hilfen für die Aufarbeitung der Schäden und die Verhinderung neuer Schäden. Dazu ist ergänzend zu den bereits zur Verfügung gestellten Mittel der Rahmen der WALDFÖPR 2018 hinsichtlich der förderfähigen Maßnahmen als auch der Förderhöhe umfassend auszuschöpfen.

    Dazu zählt auch die finanzielle und unbürokratische Unterstützung für den Einsatz von Schutznetzen und Pflanzenschutzmitteln bei lagerndem Holz gegen rindenbrütende und holzschädigende Insekten.
     
  • Umgehender Aufbau von Lagerkapazitäten: Spürbare finanzielle Unterstützung / Förderung leistungsfähiger Nasslager für Privat- und Körperschaftswälder, um Holz qualitätserhaltend einlagern zu können und so dem Borkenkäfer Brutraum zu entziehen. Hierfür erscheint es dringend notwendig, die Förderung anzupassen. Die bei der Genehmigung von Nasslagerplätzen beteiligten Behörden sollten die Waldbesitzer und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wirksam und zeitnah unterstützen, z. B. durch verkürzte Genehmigungsverfahren und Hilfe bei der Suche nach Standorten. Die Bayerische Forstverwaltung soll hierzu die Initiative übernehmen.
     
  • Sofortige Durchführung phytosanitärer Maßnahmen beim Import von Rundholz aus Tschechien; in einem ersten Schritt z. B. Kontrollen bei der Einfuhr. Es muss Klarheit geschaffen werden, ob Züge und LKW mit tschechischem Rundholz auch neue, schädliche Käferarten nach Bayern bringen. Es ist sicherzustellen, dass insb. der Nordische Fichtenborkenkäfer (Ips duplicatus) nicht nach Bayern eingeschleppt wird.
     
  • Gewährung von Struktur- und Liquiditätshilfen für Waldbesitzer in den nächsten Jahren, in denen große Schadholz-Mengen den bayerischen Holzmarkt stark belasten. Sicherstellung der Liquidität, damit die betroffenen Waldbesitzer weiterhin gegen Borkenkäfer vorgehen und Forstunternehmer bezahlen können, die die Aufarbeitung unterstützen. Für diese Hilfen sollte als erster und schnell umsetzbarer Schritt der Rückgriff auf noch nicht abgerufene Mittel aus den Unterstützungsleistungen nach Sturm „Kolle“ geprüft werden.
     
  • Steuerliche Erleichterungen: Die bestehenden gesetzlichen Spielräume sind zur Entlastung der betroffenen Waldbesitzer unverzüglich und umfassend auszuschöpfen bzw. in Kraft zu setzen. Dazu zählt insbesondere, dass im Wege von Billigkeitsmaßnahmen die im Forstschäden-Ausgleichsgesetz vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen für die betroffenen Betriebe nutzbar gemacht werden:
     
    • Anhebung der Betriebsausgabenpauschale bei nichtbuchführenden Betrieben
    • Absehen von der Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes bei buchführenden Betrieben
    • einheitliche Anwendung des ¼-Steuersatzes nach § 34 b EStG für jegliche Kalamitätsnutzung ab dem ersten Festmeter
    • Darüber hinaus gilt es das Verfahren bei der Meldung von Kalamitätsnutzungen gegenüber den Finanzämtern weiter zu vereinfachen.
       
  • Zur Bewältigung dieser Krise ist die Solidarität aller Waldbesitzer – Privat-, Kommunal- Staatswald - unverzichtbar. Deshalb ist es notwendig, den Einschlag frischen Fichtenstammholzes bis auf weiteres massiv zu reduzieren und der Käfersuche und Aufarbeitung des Kalamitätsholzes höchste Priorität einzuräumen. Nur so ist es möglich, eine weitere Vermehrung des Borkenkäfers effektiv einzudämmen und die Holzmärkte zu entlasten.

    Die Säger sind aufgefordert, durch eine rasche Abfuhr der Kalamitätshölzer die bayerischen Waldbesitzer bei ihren Waldschutzmaßnahmen zu unterstützen.
     
  • Der Waldumbau ist durch eine waldorientierte Bejagung zu unterstützen, so dass die Schalenwildbestände (Reh-, Rotwild, Gams) auf ein waldbaulich tragbares Niveau reguliert werden und die notwendigen Mischbaumarten ohne aufwändige und teure Schutzmaßnahmen hochwachsen können. Der Bayerische Bauernverband setzt dabei auf die Jäger und Jagdbehörden und appelliert an sie, die Waldbesitzer bestmöglich zu unterstützen und die besonderen waldbaulichen Herausforderungen in die im Frühjahr 2019 wieder anstehende Abschussplanung vorrangig einfließen zu lassen.

 

Folgende langfristigen Maßnahmen sind zur Unterstützung der Waldbesitzer durchzuführen:

  • Konsequente Umsetzung des Waldpakts 2018 und des Waldumbauprogramms 2030
     
  • Aufbau eines bayernweiten Netzes an Holzlagerplätzen
     
  • Steuerliche Erleichterungen einschließlich Reform des Forstschädenausgleichsgesetzes
     
  • Bildung langfristiger Rücklagen für Katastrophen
     
  • Staatliche Zuschüsse für den Abschluss von Versicherungen gegen Stürme und Waldbrand nach österreichischem Vorbild

 

 

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