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Umsatzsteuer bei Jagdgenossenschaften
Verlängerung der Übergangsregelung
19.12.2022 | Die Übergangsregelung zur Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde erneut um zwei weitere Jahre bis Ende 2024 verlängert. Das betrifft auch Jagdgenossenschaften, die im Jahr 2016 die Option zur Weitergeltung des alten Rechts genutzt haben.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde die Übergangsregelung zur Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erneut um zwei weitere Jahre bis Ende 2024 verlängert. Das betrifft auch Jagdgenossenschaften, die im Jahr 2016 die Option zur Weitergeltung des alten Rechts genutzt haben. Für diese gelten die allgemeinen Umsatzsteuerregeln jetzt erst ab dem Jahr 2025.
Zu kritisieren ist, dass die Änderung erst sehr kurzfristig vor Ablauf der ursprünglichen Frist erfolgte. Jagdgenossenschaften, die angesichts des Fristablaufs bereits tätig geworden sind und deshalb den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schon bei der Finanzverwaltung abgegeben haben, haben daraus aber keine Nachteile.