Wald
© BBV

Waldprämie jetzt abrufen

100 Euro pro Hektar Wald Nachhaltigkeitsprämie

24.11.2020 | Seit dem 23. November 2020 können Waldbesitzer einmalig Anträge auf Auszahlung einer Nachhaltigkeitsprämie (sog. Bundeswaldprämie) stellen, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Konjunkturpakets entwickelt hat.

Die Hilfen der Bundesregierung für Waldbesitzer aus dem Corona-Konjunkturpaket mit insgesamt 500 Mio. Euro können jetzt unter www.bundeswaldpraemie.de abgerufen werden. Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Wald besitzen, können einmalig einen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.

Das sagt der BBV:
Viele unserer Waldbesitzer leiden seit drei Jahren unter den Folgen des Klimawandels mit massiven Waldschäden und einem desolaten Holzmarkt. Mit der Nachhaltigkeitsprämie trägt die Bundesregierung den Forderungen des BBV, des bayerischen Waldbesitzerverbandes und der Familienbetrieb Land & Forst Rechnung. Da unsere Waldbesitzerfamilien seit Generationen nachweislich ihre Wälder nachhaltig bewirtschaften, ist es jedoch nicht nachvollziehbar, warum die Hilfsgelder zusätzlich an eine Zertifizierungspflicht gebunden sind.

Bundeswaldprämie – Infos auf einen Blick

Wer erhält die Nachhaltigkeitsprämie?
Private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.

Wie hoch ist die Nachhaltigkeitsprämie?
Die Prämie beträgt 100 Euro pro Hektar für PEFC- und 120 Euro pro Hektar für FSC-zertifizierte Flächen. und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.

Bis wann kann die Prämie beantragt werden?
Anträge können bis zum 31.10.2021 gestellt werden.

Wie können Anträge gestellt werden?
Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter: www.bundeswaldpraemie.de

Was ist Voraussetzung?
Ein Antrag ist nur unter Vorlage des Bescheids der SVLFG und eines Nachweises einer Zertifizierung nach PEFC, FSC oder eines vergleichbaren Zertifikats möglich. Letzterer kann ggf. bis 30.09.2021 nachgereicht werden.
Die De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre dürfen nicht mehr als 200.000 € betragen.

Wo gibt es weitere Infos?
Das Förderprogramm, die Details und Antragsunterlagen finden Sie online unter www.bundeswaldpraemie.de.