Wichtige Änderungen im Jagdgesetz
Gelegebehandlung und Nachsuche - BBV erreicht jagdpolitische Erfolge
„Die Gelegebehandlung ist neben der Jagd ein wesentlicher Grundstein für ein effizientes und wirksames aktives Gänsemanagement, und ist eine tierschutzgerechte Form der Bestandsregulation“, so BBV-Jagdpräsident Stefan Köhler. Die Wildganspopulationen nehmen in Bayern verstärkt in den letzten Jahren zu und sorgen für erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Fraß und Verkotung. Dies führt in immer mehr bayerischen Regionen zu massiven Konflikten in der Landwirtschaft und im Tourismus. „Bereits der Oberste Jagdbeirat hatte sich einstimmig für eine solche Regelung ausgesprochen und wir sind als Bayerischer Bauernverband sehr froh, trotz aller Widerstände eine 1:1 Umsetzung von EU-Recht als Teil der Entbürokratisierung und eine Einsparung von erheblichen Forschungsgeldern auf den Weg gebracht zu haben“, sagte Stefan Köhler.
Neben der Gelegebehandlung wurde in Bayern die revierübergreifende Nachsuche neu geregelt. Im Sinne des Tierschutzes, der Praktikabilität und der Eigentumswahrung wird die Wildfolge innerhalb des Bayerischen Jagdgesetzes geändert. Unter Einbeziehung des Obersten Jagdbeirates als Expertengremium sollen alle Fragestellungen der anzuerkennenden Nachsuchengespanne erarbeitet werden. Hierfür sei eine Ermächtigungsnorm erreicht worden. Es sollen insbesondere die Anforderungen, die Anerkennung und die Befugnisse von Nachsuchengespannen, einschließlich des Führens von und des Schießens mit Schusswaffe geregelt werden. Zukünftig wird die Anerkennung der Nachsuchengespanne auf die Höheren Jagdbehörden übertragen. Für eine tierschutzgerechte Nachsuche nach angefahrenem oder angeschossenem Wild ist es unabdingbar, auf professionell ausgebildete und erfahrene Gespanne zu setzen, um Tierleid zu vermeiden, sagt BBV Umwelt- und Jagdpräsident Köhler.
Er freue sich, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband auf den Weg gebracht zu haben. Köhler dankte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und den Abgeordneten Schöffel, Beißwenger, Flierl und Streibl für ihren Einsatz im Gesetzgebungsverfahren.